
Deutscher Presserat missbilligt Berichterstattung von TLZ/OTZ
Die Stadt Jena hat im August 2024 Beschwerde gegen die Berichterstattung der OTZ/TLZ (FUNKE Mediengruppe) eingereicht. Der Beschwerdeausschuss, der im Dezember 2024 tagte, hält den Verstoß gegen Ziffer 6 des Pressekodex hinsichtlich der „Trennung von Tätigkeiten“ für so schwerwiegend, dass er gemäß §12 der Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung gewählt hat. Der Beschwerdeausschuss hat der FUNKE Mediengruppe empfohlen, über die Missbilligung in ihren Publikationsorganen zu berichten. Eine Pflicht hierzu bestand gleichwohl nicht.
Da eine Berichterstattung bisher nicht erfolgte, soll auf der Webseite der Stadt Jena über die Beschwerde informiert und der Beschluss des Deutschen Presserates veröffentlicht werden.
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