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Stichwahl in Closewitz ist nicht erforderlich

04.06.2019

In Closewitz ist am Sonntag keine Stichwahl notwendig. Für den Amtsinhaber Andreas Schlegel ist die notwendige Stimmenmehrheit festgestellt worden. Ursache für diese Korrektur des Wahlergebnisses ist der Sonderfall des Wahlverfahrens in Closewitz. 

Es bestand beim 1. Wahlgang am 26.05.2019 die Besonderheit, dass es keinen Wahlvorschlag gab. Der Wähler vergibt in einem solchen Fall seine Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. Rechtsgrundlage hierfür ist §§ 25 Abs. 1, 24 Abs. 7 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz. Ungültig sind bei dieser Konstellation Stimmen nach §§ 25 Abs. 1, 24 Abs. 7 Satz 2 Ziffer 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz dann, wenn Personen, die der Wähler auf dem Stimmzettel einträgt, nicht wählbar sind.

Der Wahlvorstand kann am Wahltag diese Prüfung nicht vornehmen. Sie erfolgt durch die Wahlbehörde, welche die Wählbarkeit der vom Wähler aufgeschriebenen Personen prüft, also unter anderen mindestens 21 Jahre alt und mindestens sechs Monate vor der Wahl Hauptwohnsitz in Closewitz. Rechtsgrundlage hierfür ist §§ 25 Abs. 1, 24 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz.

Nach Prüfung der durch den Wähler auf dem Stimmzettel eingetragenen Personen sind zwei ungültige Stimmen zusätzlich auszuweisen. Durch diese Reduzierung verringert sich die Anzahl der gültigen abgegebenen Stimmen auf 71. 

Die von dem Amtsinhaber Herrn Andreas Schlegel, erreichte Stimmenanzahl ist daher nunmehr ausreichend, um die nach §§ 25 Abs.1, 24 Abs. 8 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz erforderliche Mehrheit zu erreichen. Herr Schlegel ist mit 50,7 % der gültigen abgegebenen Stimmen gewählt. Der Wahlausschuss hat am Montagabend diese Korrektur bestätigt. Mit der Bevölkerung von Closewitz wurde über diesen Sonderfall intensiv kommuniziert.

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