Ab 02.06. eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas
Einigung zwischen Stadtverwaltung, Arbeitsgemeinschaft Kita und Stadtelternbeirat
Ab dem 02.06.2020 findet in den Jenaer Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb statt. Darauf einigten sich gestern die Stadtverwaltung, die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Kita und die Vorsitzenden des Stadtelternbeirats.
Damit können alle Kinder zurück in die Kitas. In jeder Kita wird eine tägliche Betreuungszeit von mindestens 7 Stunden abgesichert, beispielsweise von 08:00 bis 15:00 Uhr.
Wir möchten mit diesen Regelungen für alle Eltern von Kita-Kindern ab dem 02.06.2020 wieder eine verlässliche Betreuung gewährleisten, wenn auch mit eingeschränkten Öffnungszeiten,
erklärte Eberhard Hertzsch, Dezernent für Familie, Bildung und Soziales.
Grund für eingeschränkte Öffnungszeiten
Grund für die eingeschränkten Öffnungszeiten sind vor allem die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) und Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) vorgegebenen Rahmenbedingungen, die es einzuhalten gilt. Dazu gehört, dass die Kinder in einer festen Gruppe mit einem festen Erzieher in einem festen Raum betreut werden müssen. Eine Durchmischung der Kinder, wie sonst am Morgen oder in den späteren Nachmittagsstunden, ist nicht erlaubt.
Je nach Kita wird es unterschiedliche Ausgestaltungen dieser Rahmenbedingungen geben, abhängig von räumlichen und personellen Ressourcen. Oberstes Gebot ist die strikte Einhaltung der Hygieneregeln/Hygienekonzepte.
Durch Einstieg in eingeschränkten Regelbetrieb entfällt bisherige Notbetreuung für Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen
Durch den Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb entfällt die bisherige Notbetreuung für Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen. Die bisherige Notbetreuung kann nur noch bis 29.05.2020 in der vom Land zuletzt erweiterten Form durch Einbeziehung der Vorschulkinder und deren Geschwister in der bisher bekannten Art und Weise und während der zuletzt üblichen Betreuungszeiten erfolgen.
Gemäß der letzten Verordnung des Landes muss der eingeschränkte Regelbetrieb die bisherige Notbetreuung vollständig ersetzen. Eine Privilegierung von Kindern, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, ist dann gemäß Verordnung des Landes nicht mehr zulässig.