
Abendlage vom 03.04.2020
Fallzahlen
- 136 Fälle, seit gestern 3 neue Corona-Positiv-Meldungen
- 29 genesen, 5 stationär, 2 schwere Verläufe
Eilverfahren gegen die Allgemeinverfügung zur Mund-Nasen-Bedeckung abgewiesen
Heute hat das Verwaltungsgericht Gera den Antrag eines Bürgers gegen die Maskenpflicht in einem Eilverfahren abgewiesen. Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang auch auf eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.
Die Maßnahme der Stadt Jena sei verhältnismäßig, da kein zertifizierter Mund-Nasen-Schutz getragen werden müsse, sondern Alternativen wie Schals, Tücher und selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckungen zugelassen seien. Ein befristetes Tragen solcher Mund-Nasen-Bedeckungen sei zwar ein durchaus erheblicher Grundrechtseingriff, aber wiege nicht so schwer wie mögliche Gefahren, die noch immer von der dynamischen Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus für das Gesundheitssystem und die Gesundheit der Bevölkerung ausgingen.
Bürger nähen für Bürger
Menschen, die am Wochenende für andere Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jena Mund-Nasen-Bedeckungen nähen, können diese ab Montag in der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Jena (Unterlauengasse 3) oder in der Kreisdiakoniestelle Jena (Saalbahnhofstraße 12) abgeben.
Dort werden die Bedeckungen gesammelt, mit der ersten Wäsche versehen und danach an Organisationen mit Bedarf verteilt. Einen großen Dank schon jetzt an alle freiwillige Näherinnen und Näher!