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Abendlage vom 14.05.2020

14.05.2020

Coronafallzahlen

Heute können wir wieder eine genesene Person vermelden. Damit sind es aktuell 159 Corona-Fälle in Jena, eine Person befindet sich in stationärer Behandlung auf der Intensivstation.

Insgesamt gab es 3 Todesfälle. 152 Personen gelten nun als genesen, damit gibt es 4 aktive Fälle.

Diese Zahlen spiegeln die Fälle Jenaer Einwohnerinnen und Einwohner wider.

Im Universitätsklinikum Jena werden mehr COVID-Patienten versorgt als hier aufgeführt. Es werden auch Personen behandelt, die aus anderen Kliniken innerhalb Thüringens übernommen wurden.

Neue Allgemeinverfügung für Jena mit vielen Lockerungen

Heute wurde eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, die neue Lockerungen des Landes Thüringen für Jena umsetzt:

Gastronomie kann wieder öffnen

Ab morgen (Freitag, 15.05.) dürfen in Jena die Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Diese Regelung schließt Innen- und Außenflächen ein. Die Einrichtungen müssen Infektionsschutzkonzepte erarbeiten und Hygienemaßnahmen einhalten. Zusätzlich sind Lüftungskonzepte umzusetzen. Weitere Infos hierzu unterjena.de/corona

Grundsätzlich müssen die Abstände von 1,5 m zwischen Gästen unterschiedlicher Tische gewährleistet sein. An einem Tisch dürfen Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten sitzen.

In den Innenbereichen gelten weitere Regeln:

  • Bei Abstand unter 1,5 m Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
  • Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies betrifft das Personal beim Bedienen und Abräumen, aber ebenso die Gäste beim Betreten und Verlassen der Gasträume sowie beim Verlassen des Sitzplatzes. Am Tisch muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Um Infektionen bei Auftreten eines Corona-Falls nachverfolgen zu können, müssen Gaststätten und gastronomische Bereiche von Hotels und Pensionen eine Tagesliste der Gäste im innengastronomischen Bereich führen. Eine Person pro anwesendem Haushalt muss folgende Angaben hinterlassen: Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail. Darüber hinaus muss die Tischnummer und die Zeitdauer des Besuches erfasst werden.
  • Die Listen müssen vom Betreiber für 3 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen dem Gesundheitsamt der Stadt Jena herausgegeben werden. Die erhobenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck weiterverarbeitet werden und dürfen für Dritte nicht zugänglich sein. Nach 3 Wochen müssen die Listen unverzüglich vernichtet werden.
  • Die Regelung gilt nicht für Verkaufsstätten (Fleischer, Bäcker) in geschlossenen Räumen, die einen Verzehr vor Ort in ihren Verkaufsräumen ermöglichen, sofern pro Person in diesem Bereich eine Fläche von 20 qm zur Verfügung steht.

Gesichtsnahe Dienstleistungen in Friseur- und Barbierbetriebe, Kosmetikstudios, Tattoo- und Piercingstudios

Für die Friseure, Barbiere sowie die Kosmetikstudios, Tattoo- und Piercingstudios wurden durch die jeweiligen Branchenverbände und Berufsgenossenschaften Hygienepläne und Schutzstandards festgelegt. Darüber hinaus gilt in Jena für alle oben genannten Betriebe, dass Gesichtsbehandlungen bzw. gesichtsnahe Dienstleistungen dann zulässig sind, wenn die Beschäftigten eine FFP2-Maske, ergänzt durch eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschild tragen.