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Abendlage vom 17.04.2020

17.04.2020

Coronafallzahlen

  • Auch heute wieder: keine neue Person, die positiv auf Corona getestet wurde.
  • Statistik: 155 Fälle insgesamt, aktuell 2 Fälle stationär, einer davon auf der Intensivstation, insgesamt 3 Todesfälle, 117 Genesene (+ 10)

Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Epidemie werden zunächst verlängert

Die Stadt Jena verlängert die bisher geltende Allgemeinverfügung bis zum 26.04.2020. Bisher liegt noch keine Verordnung des Landes vor, die angekündigte Öffnungen und Lockerungen für Thüringen regelt.

Neue Allgemeinverfügung wird mit Verordnung des Landes harmonisiert

Eine auf die neue Thüringer Rechtsverordnung abgestimmte Allgemeinverfügung der Stadt Jena ist daher nicht fristgerecht möglich. Damit kein rechtsfreier Raum entsteht, hat sich die Stadt entschieden, die bisherigen Maßnahmen um eine Woche zu verlängern. Mit einer weiteren Allgemeinverfügung im Laufe der nächsten Woche werden dann die vom Land vorgegebenen Lockerungen und Öffnungen für Jena festgelegt und ggf. nachjustiert.

Läden können auch in Jena ab Freitag, 24.04. öffnen

Die durch eine Pressemitteilung der Staatskanzlei in Aussicht gestellte Öffnung der Läden ab 24.04. wird sich die Stadt Jena anschließen.

Pflicht, Mund und Nase zu bedecken

Es gilt die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken: im ÖPNV, in Läden und Einkaufsmärkten, bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen sowie nun auch beim Betreten überdachter Verkehrsflächen von Einkaufszentren (z. B.: Goethe Galerie, Neue Mitte, Burgaupark) und auf den Wochenmärkten.

Nur 1 Person pro 20 qm

In Geschäften und Verkaufsstellen sowie in Handwerksbetrieben darf nur einer Person pro 20 qm Ladenfläche Zutritt gewährt werden.

Weiterhin gelten ein 7-tägiges Betretungsverbot für Personen, die Corona-Symptome (siehe dazu auch Coronavirus) haben oder in den letzten 7 Tagen eine entsprechende Symptomatik aufwiesen, sowie die unverzügliche häusliche Quarantäne für Rückkehrer aus dem Ausland.

Die Allgemeinverfügung, die zum Sonntag in Kraft tritt, nimmt auf die bisherigen Thüringer Verordnungen und deren Fortschreibungen Bezug.

Radweg nach Lobeda am Wochenende und ab kommenden Freitag wieder vollständig befahrbar

Spätestens am Freitag, 24.04., wird der Radweg vom Stadtzentrum nach Lobeda wieder vollständig befahrbar sein. Bürgermeister Christian Gerlitz hatte sich mit Nachdruck dafür eingesetzt. Auch diesen Samstag und Sonntag wird die Strecke offen sein. Die Restarbeiten werden dann bis Ende der kommenden Woche abgeschlossen. Ursprünglich sollte der Radweg erst Ende Mai wieder frei sein.

Die vorgeschriebene Signaltechnik für die Querung der Straßenbahngleise kann erst Ende Mai geliefert werden. Bis dahin muss noch mit einer provisorischen Lösung gelebt werden – Radfahrer werden durch Wegsperren zum Abbremsen ihrer Geschwindigkeit gezwungen und Straßenbahnen müssen ihre Geschwindigkeit drosseln. Darauf haben sich das Eisenbahnbundesamt, die Stadt und das Bauunternehmen geeinigt.

Vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels

Das Bundesministerium des Innern hat mit der Schengen-Visa-COVID-19-Pandemie-Verordnung vom 08.04.2020 geregelt, dass Ausländer, die sich am 17.03.2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die nach dem 17.03.2020 und vor dem 10.04.2020 mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist sind und die sich am 10.04.2020 im Bundesgebiet aufhalten, ab dem Zeitpunkt des Ablaufes ihres Schengen-Visums bis zum 30.06.2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind.