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Abendlage vom 30.04.2020

30.04.2020

Coronafallzahlen

Es gibt weiterhin 158 Corona-Fälle in Jena, eine Person befindet sich in stationärer Behandlung auf der Intensivstation. Insgesamt gab es 3 Todesfälle. 149 Personen gelten als genesen, damit sind es nur noch 6 aktive Fälle.

Mit Hygienekonzepten ist Abweichen von Maskenpflicht im Unterricht möglich

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Schulunterricht kann durch das Vorlegen eines Gesundheitskonzeptes, das vom Gesundheitsamt geprüft wird, abgeändert werden. Das regelt die neue Allgemeinverfügung der Stadt Jena. Das Konzept muss Kriterien zur Verminderung der Aerosolanreicherung in der Luft enthalten. Das sind bspw. ein zeitlich konkretes und strenges Belüftungskonzept oder räumliche Lösungen neben der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

In Prüfungen und Klausuren, sowie in kurzen Pausen zum Einnehmen von Speisen und Getränken müssen keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung nicht möglich oder zumutbar ist, eine Munde-Nasen-Bedeckung im Unterricht oder auch kurzzeitig innerhalb des Schulgebäudes zu tragen, sind von der Verpflichtung ausgenommen.

Davon unberührt bleiben die Regelungen des Landes Thüringen, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schülertransport, während der Pausen im Schulgebäude und beim Raumwechsel verpflichtend machen.  

Demonstrationen und Versammlungen zum 1. Mai

Wir bitten Sie, auch bei den angemeldeten Demonstrationen und Versammlungen am 01.05. und am Wochenende, die Abstandsregeln zu beachten und bei der Anreise mit dem ÖPNV und während der Versammlung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.