Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Abendlage vom 31.03.2020

31.03.2020

Aktuelle Fallzahlen in Jena

119 Fälle (kein neuer Fall), 6 genesen (Stand 31.03.2020, 17.00 Uhr).

Stufenweise Einführung Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht

Die Stadt Jena führt stufenweise die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein. Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung (Donnerstag, 02.04.) gilt diese Verpflichtung, wenn man Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder erbringt, bei denen der Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten ist. Dies sind bspw. Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie und der Logopädie oder Dienstleistungen der Optiker und Hörgeräteakustiker.

Ab dem 06.04. gilt die Pflicht bei der Nutzung des ÖPNV (inklusive Taxi), im Supermarkt oder anderen Verkaufsstellen und beim Betreten von Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen.

Die letzte Stufe gilt ab 10.04. bzw. 14.04. (aufgrund Schließung der Unternehmen und Einrichtungen am Karfreitag dann ab Dienstag nach Ostern). Dann ist auch an der Arbeitsstätte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dann verpflichtend, wenn mehr als eine Person in einem Raum arbeitet. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sichergestellt ist, dass in einem Raum 20 qm pro Person zur Verfügung stehen und der Abstand von 1,5 m sichergestellt ist. Auch für öffentliche Räume, in denen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Neben der selbstgenähten Mund-Nasen-Bedeckung sind auch Schals, Tücher, Buffs und Stoffzuschnitte aus Bettlaken oder anderen dichtgewebten Baumwollstoffen (waschbar bei 90 Grad) möglich.

Regelungen in Kitas und für Kinder unter 6 Jahren

Erzieher/-innen und Kinder, die sich gerade in den Gruppen der Kita-Notbetreuung befinden, sind von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen. Eltern, die ihre Kinder aus den Gruppen abholen, müssen bei Betreten der Räumlichkeiten der Kitas eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Generell sind Kinder unter 6 Jahren vom verpflichtenden Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen.

Ausnahme bei Ladenschließungen

Floristikgeschäfte, Blumenläden, Stoffläden, Änderungsschneidereien und Fahrrad-Teile-Verkaufsstellen dürfen ab Donnerstag wieder öffnen. Der Straßenverkauf von Eis bleibt erlaubt.

Betretungsverbote bei Krankheitssymptomen statt Bundesländer als Risikogebiete

Die Stadt Jena nimmt die Regelung, einzelne Bundesländer als Risikogebiete auszuweisen, zurück. Personen, die sich aufgrund dieser Regelung in häuslicher Quarantäne befinden, sind ab Donnerstag zwar aus dieser entlassen, müssen sich aber bei Anzeichen von Symptomen an der Hotline 0049 3641 49-3333 melden. Wegen der weiteren Ausbreitung der Erkrankung in Deutschland hat Jena entschieden, den Schwerpunkt der Präventivmaßnahmen zu verschieben. So setzt die Stadt zukünftig weitreichende Betretungsverbote bei typischen Corona-Symptomen (statt Quarantäne bei Rückkehr aus einem anderen Bundesland) sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Stadt nimmt keine Bestellungen für Mund-Nasen-Bedeckungen entgegen

Wir bitten, von E-Mails und Anrufen an die Stadtverwaltung zur Bestellung von Mund-Nasen-Bedeckungen abzusehen. Vor allem in den sozialen Medien sind bereits zahlreiche Initiativen entstanden, die größere Mengen von Mund-Nasen-Bedeckungen herstellen und verteilen. Bitte denken Sie dabei auch an die, die möglicherweise keinen Zugang zu den sozialen Medien haben.