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Ablauf von Informationen bei Corona-Infektionen in Jenaer Schulen

15.10.2020

 

Zur Fragestunde der Stadtratssitzung am Mittwoch, 14. Oktober 2020 wurde die Anfrage vom Stadtratsvorsitzenden Jens Thomas aus Zeitgründen nicht beantwortet. Da die Anfrage von besonderem öffentlichen Interesses ist, veröffentlichen wir hier die Antwort zu Infektionsgeschehen in Schulen:

Wie schnell und im welchem Umfang werden im Fall von Corona-Neuinfektionen Mitschüler und Lehrer (Kontaktpersonen) durch wen informiert und getestet und innerhalb welcher Frist werden sie durch wen über das Testergebnis informiert, wie lange müssen die Kontaktpersonen ersten Grades in Quarantäne?

 

  • Bei Bekanntwerden eines COVID-19-Falles erfolgen unverzüglich die erforderlichen Ermittlungen durch die Mitarbeitenden des Fachdienst Gesundheit in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schulleitung.

     
  • Die ermittelten Kontaktpersonen werden gemäß der RKI-Vorgaben kategorisiert. Nachfolgend werden die Kontaktpersonen 1. Grades kontaktiert und es findet eine individuelle Anhörung statt.

     
  • Kontaktpersonen 1. Grades müssen aktuell für 14 Tage nach dem letzten Kontakt zum Ursprungsfall in Quarantäne. Sollte sich diese Richtlinie ändern, wird dies vom Fachdienst Gesundheit kommuniziert. Für die betroffenen Eltern gibt es einen Informationsbrief. Ein Muster finden Sie im Anhang.

     
  • Eine Testung asymptomatischer Kontaktpersonen (Personen ohne COVID-19 -Symptome) erfolgt zwischen dem 6. und 7. Tag nach dem letzten Kontakt zum COVID-19-Fall. Ein negatives Testergebnis führt allerdings zu keiner Verkürzung der Quarantäne. 

     
  • Der Umfang der Testungen ist abhängig vom COVID-19-Fall und seinen Kontakten im infektiösen Zeitraum (beginnend 48 Stunden vor der ersten Symptomatik). Hier handelt es sich immer um eine individuelle Entscheidung, d. h. es gibt keine pauschale Handhabung.

     
  • Entwickeln Kontaktpersonen innerhalb der Quarantäne COVID-19-Symptome, müssen sie sich bei ihrem Hausarzt vorstellen und werden dort getestet. Hier greift der Behandlungsauftrag der niedergelassenen Ärzteschaft und die Kostentragung durch die privaten und gesetzlichen Krankenkassen.

     
  • Das Vorliegen des Testergebnisses ist u. a. abhängig von den Laboren, die den Test durchführen.

     
  • Werden Kontaktpersonen in der Abstrichstelle/Fiebersprechstunde des Fachdienst Gesundheit getestet, erhalten sie spätestens nach 48 Stunden das Testergebnis, welches ihnen telefonisch durch die Mitarbeitenden des Fachdienstes mitgeteilt wird.