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Ausbaustrecke (ABS) Weimar-Gera-Gößnitz Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Weimar - Gera – Gößnitz, Planfeststellungsabschnitt 1

Gesamtmaßnahme ist die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Weimar – Gera – Gößnitz. Der etwa 105 km lange Streckenabschnitt ist ein Teil der Ausbaustrecke Paderborn – Chemnitz, der sogenannten Mitte-Deutschland-Verbindung.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB InfraGo AG, vormals DB Netz AG (Vorhabenträgerin), vom 16.10.2023 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten bzw. Gemeinden Jena, Weimar und der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen beansprucht.

Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 18.04.2023 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Ausgelegte Planunterlagen

Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 1
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan, einschließlich des Erläuterungsberichts, des Bestands- und Konfliktplans sowie des Maßnahmenplans, Planunterlage Nr. 13
  • Artenschutzfachbeitrag, Planunterlage Nr. 14
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung, Planunterlage Nr. 15
  • UVP-Bericht, Planunterlage Nr. 16
  • Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept, Planunterlage 17
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Planunterlage Nr. 18
  • EMV Gutachten, Planunterlage 19

Einsichtnahme

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen liegt in der Zeit vom 08.07. bis 08.08.2024 (einen Monat) in der Stadtverwaltung Jena, Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Anger 26, 07743 Jena, (Zimmer EG 00_07) während der folgenden Dienststunden

  • Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Ansprechpartner ist Herr Dr.-Ing. Peter Weidich (0049 3641 49-5323). Es wird empfohlen, zur Einsichtnahme einen Termin zu vereinbaren.

Zeitgleich werden diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen auch auf der Webseite des Eisenbahn-Bundesamtes zugänglich gemacht.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 09.09.2024 - beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Erfurt, Juri-Gagarin-Ring 114, 99084 Erfurt, oder bei der oben genannten Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen  sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der  Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren.  Es wird darauf hingewiesen, dass keine  Eingangsbestätigung erfolgt.

Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Nr. 1 AEG). Weiterhin kann das Eisenbahn-Bundesamt anstelle einer mündlichen Erörterung eine Online-Konsultation durchführen (§ 5 Abs. 1, 2 PlanSiG). Findet ein Erörterungstermin oder eine Online-Konsultation statt, werden diese ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 19 Abs. 2 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dient.

Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren finden Sie hier.

Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen werden zeitgleich mit der Auslegung der Unterlagen in den Gemeinden auch im UVP-Portal zugänglich gemacht.

Standort

Fachdienst Mobilität

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland