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Änderung der Vorfahrtsregelung für Radfahrende im Mühltal

17.07.2026

Nach der erfolgten Deckensanierung im ersten Abschnitt des Mühltals (B7) zwischen dem Ortsausgang Jena und der Einmündung Cospeda wurde die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Münchenrodaer Grund angepasst. Radfahrende müssen dort künftig dem Kraftfahrzeugverkehr Vorfahrt gewähren.

Grund für die Änderung sind mehrere Unfälle mit Personenschäden, die sich in den vergangenen Jahren an dieser Stelle ereignet haben. Eine Rolle spielen dabei unter anderem die teils hohen Geschwindigkeiten bergab fahrender Radfahrender sowie die durch die Waldlage eingeschränkten Sichtverhältnisse auf den Radweg.

Empfehlung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

Eine aktuelle Untersuchung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen empfiehlt in vergleichbaren Situationen, die Vorfahrtsregelung anzupassen, wenn bauliche Veränderungen – etwa eine deutlich abgesetzte Radfurt mit einer Mittelinsel – nicht möglich sind. An der Einmündung Münchenrodaer Grund lässt sich eine solche bauliche Lösung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten derzeit nicht umsetzen.

Die neue Regelung ist durch eine zusätzliche Beschilderung deutlich gekennzeichnet. Die Stadt Jena bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die geänderte Vorfahrtsregelung zu beachten und den Bereich aufmerksam zu passieren.