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Allgemeinverfügung für das Verbot von unangemeldeten Straßenblockaden

09.01.2024

Die Stadt Jena erlässt eine Allgemeinverfügung für den Zeitraum 10.01.2024 bis einschließlich 15.01.2024. Die Allgemeinverfügung besagt, dass Durchführung von Straßenblockaden untersagt ist, bei denen mittels Traktoren, landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen oder sonstigen Kraftfahrzeugen der Verkehrsfluss innerhalb der Stadt Jena vollständig zum Erliegen kommt. Dies gilt auch für erkennbar langsames Fahren, durch welches der Verkehrsfluss erheblich behindert wird.

Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel sind möglich, soweit damit kein vollständiges Erliegen des allgemeinen Verkehrsflusses einhergeht und gegenüber Polizei oder Versammlungsbehörde eine Versammlungsleitung benannt wird, die für weitere Abstimmungen dauerhaft zur Verfügung steht. 

Diese Allgemeinverfügung gilt nicht für angemeldete Kundgebungen und Aufzüge.

Begründung

Für den 10., 11. und 12.01.2024 sind weitere versammlungsrechtliche Aktionen in Verbindung mit der bundesweiten Aktionswoche der Bauernproteste für das Stadtgebiet Jena angezeigt worden. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörde und öffentlich zugänglicher Quellen steht zu befürchten, dass im Zusammenhang mit der Aktionswoche erneut derartige Blockadeaktionen zu erwarten sind, die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im gesamten Stadtgebiet haben.

Den gesamten Wortlaut der Allgemeinverfügung steht auf www.jena.de bereit.

 

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