Anträge auf Förderung des Ehrenamtes bis 31.03.2023 einreichen
Auch 2023 besteht wieder die Möglichkeit, Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit zu stellen.
Diese finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen verteilt.
Die Fördermittel sind ausschließlich für die Würdigung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit vorgesehen, das heisst für zentrale und dezentrale Dankeschönveranstaltungen, für Weiterbildungskosten, zur Förderung des Ehrenamtes, die Gewinnung neuer Freiwilliger sowie für Aufwandsentschädigungen.
Entsprechende Anträge können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts für das Jahr 2023 noch bis einschließlich 31.03.2023 gestellt werden.
Das Antragsformular sowie die Vergabegrundsätze sind hier zu finden.