Anträge auf Förderung des Ehrenamtes bis 31.03.2024 einreichen
Auch 2024 besteht wieder die Möglichkeit, Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit zu stellen. Die Fördermittel sind für die Würdigung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit vorgesehen. Dazu gehören Dankeschönveranstaltungen, Weiterbildungskosten, Aktivitäten zur Förderung des Ehrenamtes oder Gewinnung neuer Freiwilliger sowie für Aufwandsentschädigungen.
Entsprechende Anträge können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts für das Jahr 2024 noch bis einschließlich 31.03.2024 gestellt werden.
Die finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen verteilt.
Das Antragsformular sowie die Vergabegrundsätze unter Links zu finden.