
Anträge auf Förderung des Ehrenamtes bis 31.03.2025 einreichen
Auch 2025 besteht wieder die Möglichkeit, Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit in Jena zu stellen. Die finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und gemäß der städtischen Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen verteilt.
Verwendungszwecke
Die Fördermittel sind ausschließlich für folgende Bereiche vorgesehen:
- Durchführung von zentralen und dezentralen Dankeschönveranstaltungen
- Weiterbildungskosten für Ehrenamtliche
- Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes und Gewinnung neuer Freiwilliger
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige
Antragsberechtigung und Fristen
Anträge können von Vereinen, Verbänden, Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts gestellt werden.
Wichtig: Anträge für dieses Jahr können bis einschließlich 31. März 2025 eingereicht werden.
Das Antragsformular sowie die vollständigen Vergabegrundsätze sind auf der städtischen Website unter folgendem Link abrufbar:
https://service.jena.de/de/ehrenamt-foerderung-ehrenamtlicher-taetigkeiten