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Antragsstellung für das Landesprogramm »Solidarisches Zusammenleben« (LSZ) für das Förderjahr 2023

02.09.2022

Die Stadt Jena nimmt ab sofort Projektanträge für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms »Solidarisches Zusammenleben« (LSZ) für das Förderjahr 2023 entgegen.

Seit 2019 wird das Landesprogramm »Solidarisches Zusammenleben« (LSZ) in allen Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Das Landesprogramm nimmt die Interessen der gesamten Familie in den Blick, will vorhandene Angebote für Familien stärken und neue Impulse setzen. Dabei sollen Projekte gefördert werden, die die Lebensbedingungen von Familien verbessern oder erhalten.

Gefördert werden Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Honorarausgaben. Investitionen können nicht bezuschusst werden. 

Der Projektantrag, die LSZ-Richtlinie der Stadt Jena sowie weitere Informationen stehen im Serviceportal der Stadt Jena unter dem Stichwort „Mittel zur Umsetzung familienunterstützender Maßnahmen beantragen“ zur Verfügung.

Hier der direkte Link:

https://service.jena.de/mittel-zur-umsetzung-familienunterstuetzender-massnahmen-beantragen

Antragsfrist ist der 13. Oktober 2022.