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Antragstellung für das Landesprogramm Familie eins99 (LSZ)

16.01.2020

Die Stadt Jena nimmt ab sofort Projektanträge für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms Familie eins99 (LSZ) für das Förderjahr 2020 entgegen. 

Seit 01.01.2019 wird das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen/ Familie eins99" (LSZ) in allen Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Das Landesprogramm nimmt die Interessen der gesamten Familie in den Blick, will vorhandene Angebote für Familien stärken und neue Impulse setzen. Dabei sollen Projekte gefördert werden, die die Lebensbedingungen von Familien verbessern oder erhalten.

Gefördert werden können Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Investitionen können nicht bezuschusst werden. 

Im Rahmen des LSZ stehen der Stadt Jena für das Jahr 2020 voraussichtlich Fördermittel in Höhe von insgesamt ca. 160.000 Euro zur Verfügung. 

Antragsfrist ist der 15. März 2020.