Auflagen von Veranstaltungen und Versammlungen
Das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) räumt jedem Bürger ein Informationsrecht zu amtlichen Informationen, die vorhanden sind, ein.
An dieser Stelle hat sich der Fachdienst kommunale Ordnung dazu entschlossen, die Auflagen von öffentlichen Veranstaltungen nach Ordnungsbehördengesetz zu veröffentlichen, um jedem Bürger die Möglichkeit zu geben, sich bei eventuellen Störungen durch Veranstaltungen oder im Vorfeld zu informieren. Aus den Auflagen ist zu entnehmen, was die Veranstalter einzuhalten haben.
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