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Aufstallungspflicht ab 3. Mai aufgehoben

30.04.2021

In Deutschland war in den letzten Tagen tendenziell ein Rückgang in der Zahl von neuen Ausbrüchen der Geflügelpest zu beobachten.

Da auch das Ausbruchsgeschehen im Landkreis Saale-Holzland und der kreisfreien Stadt Jena zum Erliegen gekommen ist und keine weiteren bestätigten Fälle der Geflügelpest zu verzeichnen waren sowie die Bekämpfungsmaßnahmen nach Maßgabe der Geflügelpest-Verordnung abgeschlossen sind, wird die Allgemeinverfügung zur Aufstallung zum 03.05.2021 aufgehoben.

Große Vorsicht ist allerdings weiterhin beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe und innergemeinschaftlichem Verbringen in Bezug auf Länder mit ausgeprägtem Geschehen angezeigt.

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