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Auslegung der 1. Planänderung: Planfeststellungsverfahren für B 88 Jena - Ausbau der Osttangente

10.02.2025

Im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die B 88 Jena – Ausbau der Osttangente erfolgt die Auslegung der 1. Planänderung. Die Grundausformung der Verkehrsanlage (z.B. Geometrie, Höhenlage) ist unverändert. Die Änderungen beziehen sich auf Anpassungen infolge geänderter Vorschriften sowie ergänzte Gutachten. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10. Februar 2025 bis 10. März 2025 (Mo – Do von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, Fr von 8 bis 12 Uhr)

in der Stadtverwaltung Jena
Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt
Fachdienst Mobilität
Am Anger 26 (Raum 00_13, EG)

zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungen und Hinweise sind nur zu den Änderungen möglich.

Die Planungsunterlagen (Ausgangsplanung / Planänderung) sind auch zu diesem Zeitpunkt auch auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes einsehbar.