Belehrungen im Gesundheitsamt entfallen bis auf weiteres
Aufgrund der steigenden Fallzahlen in der Corona-Pandemie und zunehmender Auslastung der personellen Ressourcen, müssen bis auf Weiteres die Hygienebelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt der Stadt Jena ausfallen. Es wird darum gebeten, eine Belehrung (im Rahmen der eigentlichen „Nachbelehrung“) selbstständig durchzuführen und in geeigneter Form zu dokumentieren. Sobald sich die Rahmenbedingungen verbessern, wird das Gesundheitsamt die Erstbelehrung inkl. Ausstellung des Nachweisheftes nachholen. Dieses Schreiben kann als Nachweis dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vorgelegt werden.
Das Gesundheitsamt bittet zudem, die Internetseite regelmäßig nach aktuellen Informationen zu besuchen.