Bewohnerparken: Neue Regelungen ab April 2026
Die Stadt Jena erweitert ab dem 01.04.2026 das Bewohnerparken in der Innenstadt sowie im Bereich Lutherstraße Ost. Ziel ist es, den vorhandenen Parkraum fairer zu verteilen, Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten und das Parkraummanagement im Sinne des Klima-Aktionsplans konsequent weiterzuentwickeln.
„Gerade in dicht bebauten innerstädtischen Bereichen ist der Parkdruck hoch. Mit der Erweiterung des Bewohnerparkens sorgen wir für klarere Regeln und schaffen mehr Verlässlichkeit für die Menschen, die hier wohnen“, sagt Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt.
Erweiterung der Bewohnerparkzone I (Innenstadt)
Die bestehende Zone I in der Innenstadt wird räumlich abgerundet und an die geltende Parkgebührenzone angepasst. Damit entsteht eine lückenlose Parkraumbewirtschaftung.
Neu in die Zone I aufgenommen werden Bereiche abgegrenzt durch den Leutragraben, die Schillerstraße, die Ernst-Haeckel-Straße, den Carl-Zeiß-Platz, die Carl-Zeiß-Straße sowie die Krautgasse.
Bewohnerparkausweise können ab 02.02.2026 unter anderem von Bewohnerinnen uind Bewohnern folgender Straßen und Plätze beantragt werden:
- Carl-Zeiß-Platz (östlicher Straßenseite)
- Carl-Zeiß-Straße (komplett)
- Ernst-Abbe-Platz und Ernst-Abbe-Straße (komplett)
- Ernst-Haeckel-Platz (Hausnummern 5 und 6)
- Goethestraße (komplett)
- Leutragraben (Hausnummern 2, 4, 6 und 8 – westliche Seite)
Die Bewirtschaftung der bereits bestehenden öffentlichen Parkplätze, etwa in der Krautgasse oder in der Ernst-Abbe-Straße, bleibt unverändert.
Neue Bewohnerparkzone IV „Lutherstraße Ost“
Zusätzlich wird eine neue Bewohnerparkzone im Bereich östlich der Riedstraße eingerichtet. Sie wird begrenzt durch die Lutherstraße, die Riedstraße, die Jahnstraße und den Carl-Zeiß-Platz.
Zur neuen Zone IV gehören:
- Blumenstraße (komplett)
- Carl-Zeiß-Platz (Hausnummern 8, 10, 12, 14, 15 und 16)
- Jahnstraße (östlich des Jahnplatzes)
- Lutherstraße (östlich der Riedstraße)
- Riedstraße (komplett)
So wird künftig geparkt
In der neuen Zone IV gelten unterschiedliche Regelungen:
- Östlich der Riedstraße: Mischprinzip – Parken mit Parkschein oder gebührenfrei mit Bewohnerparkausweis.
- Westlich der Riedstraße: Reines Bewohnerparken. Dort dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis parken. Teilweise, etwa in der Lutherstraße, gilt diese Regelung nur in den Abend- und Nachtstunden von 18:00 bis 08:00 Uhr.
Bereiche, die aktuell durch die Baustelle am Deutschen Optischen Museums betroffen sind, bleiben vorerst ausgespart. Auch die bestehenden Regelungen in der Carl-Zeiß-Straße im verkehrsberuhigten Bereich nördlich des Abbe-Denkmals bleiben unverändert.
Wer einen Bewohnerparkausweis beantragen kann
Einen Bewohnerparkausweis erhalten Personen, die:
- ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Bewohnerparkzone haben,
- keinen privaten Stellplatz in dieser Zone nutzen können und
- Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeugs bis 3,5 Tonnen sind oder dieses nachweislich dauerhaft nutzen.
Die Beantragung ist online möglich. Informationen sowie eine Parkgebietssuche finden sich unter:
Ab sofort werden die Bewohnerparkzonen zudem übersichtlich im städtischen Kartenportal dargestellt. Maßgeblich ist jedoch immer die Beschilderung vor Ort. In den neuen Zonen erfolgt die Beschilderung voraussichtlich Ende März. Dann werden auch die Parkautomaten aufgestellt.