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Die Abendlage vom 27.03.2020

27.03.2020

Corona-Fallzahl

Aktuell gibt es 110 bestätigte Fälle. Die Person mit schwerem Krankheitsverlauf schwebt nicht in Lebensgefahr.

Anpassung der Notbetreuungs-Richtlinien

Das Thüringer Bildungsministerium hat den Kreis der Kinder, für die eine Notbetreuung an Schulen und Kindergärten angeboten werden kann, angepasst.



So werden nun auch Kinder, bei denen nur ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen im Gesundheits- und Pflegewesen betraut ist, zur Notbetreuung zugelassen. Eltern benötigen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, dass sie zu diesem Personenkreis gehören. Bisher war für alle Kinder in der Notbetreuung Voraussetzung, dass beide Eltern in der absolut notwendigen Infrastruktur tätig sind. Das ist auch für alle übrigen Berufsgruppen, für deren Kinder Notbetreuung angeboten wird, weiter der Fall.

Gruppe C hinzugekommen

Weiterhin ist eine neue Gruppe (Gruppe C) mit in das Notbetreuungsprogramm aufgenommen worden: Kinder, deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes angezeigt ist. Für die Entscheidung war ausschlaggebend, dass hier mit fortdauernder Schließung der Einrichtungen eine wichtige tägliche Konstante für diese besonders schutzwürdigen Kinder weggebrochen ist. Für eine Aufnahme dieser Kinder in die Notbetreuung ist nun eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes ohne Begründung notwendig.

Weitere Anpassungen betreffen eine kleine Anzahl von Berufsgruppen. Das aktuelle Hinweisschreiben an Schulen und Kindergartenträger ist auf der Webseite des Bildungsministeriums abrufbar.

Ansprechpartnerin zum Thema Notbetreuung in Kitas

Für Rückfragen rund um das Thema Notbetreuung in Kitas steht Ihnen das Team des Fachdienstes Jugend und Bildung unter der Leitung von Frau Christine Wolfer unter der Telefonnummer 0049 3641 49-2670 zur Verfügung.

Änderung der überregionalen Bahnverbindungen

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hat mitgeteilt, dass die überregionalen Bahnverbindungen ab kommender Woche ausgedünnt werden:

  • Leipzig und Halle bleiben von Jena aus stündlich erreichbar, allerdings mit Umstieg. Alle zwei Stunden fahren die Züge durch.
  • Auf der Strecke Gera-Jena-Erfurt fällt der RE 3 komplett weg, RE 1 und EB 21 fahren allerdings nahezu unverändert weiter, d. h. es fahren noch zwei Züge pro Stunde.
  • Der RE 15 Saalfeld – Jena (Abellio) entfällt vollständig. Bitte auf Linien RB 25 und Franken-Thüringen-Express ausweichen.
  • Der RE 18 Jena – Naumburg – Halle (DB Regio) entfällt vollständig. Bitte auf Linien RB 25 und Franken-Thüringen-Express ausweichen.

Bitte informieren Sie sich vor der Abreise über die Fahrplanänderungen.

Eisverkauf bleibt vorerst erlaubt

Zum Wochenende wird es keine Anpassungen an die Thüringer Grund-Verordnung geben –  Eis kann also weiterhin verkauft werden.