Diese Regeln gelten in Jena ab Mittwoch, 02.06.2021
Die neue Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung liegt vor, die nun auch genaue Maßnahmen bei Inzidenzen unter 50 und unter 35 festlegt. Da in Jena bereits seit mehr als 5 Werktagen eine Inzidenz unter 35 vorlag, können ab morgen umfassende Lockerungen auf den Weg gehen.
Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche sagt: „Der positive Trend der fallenden Infektionszahlen der vergangenen Wochen hat glücklicherweise angehalten. Jetzt können wir uns auf weitere Lockerungen freuen. Das ist der Lohn für die Disziplin der letzten Wochen, für die ich allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich danke. Und ich möchte sie bitten, verantwortungsvoll mit den Lockerungen umzugehen und sich weiterhin an die geltenden Vorgaben – insbesondere die AHA-L-Regeln – zu halten.“
Über die neue Allgemeinverfügung der Stadt Jena, die unter anderem auch die Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt regelt, wird im Laufe der Woche informiert.
Das gilt ab Mittwoch, 2. Juni 2021 in Jena
Kontaktbeschränkung
In geschlossenen Räumen: Haushalt + 10 Personen
Im Freien: keine Beschränkung, nur Empfehlung
Veranstaltungen
In geschlossenen Räumen: Test erforderlich, Anzeigepflicht 2 Werktage vorab bei der Stadt Jena
Im Freien: keine Tests und Kontaktnachverfolgung, Anzeigepflicht 2 Werktage vorab bei der Stadt Jena
Gastronomie
In geschlossenen Räumen: keine Terminvereinbarung notwendig, keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Im Freien: keine Terminvereinbarung notwendig, keine Tests und Kontaktnachverfolgung
Campingplätze, Ferienwohnungen
Kontaktnachverfolgung notwendig
Hotels, Pensionen, Beherbergungsbetriebe
keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Familienferien- und Jugendbildungsstätten, Familienerholungseinrichtungen, Schullandheime
keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung erforderlich
Reisebusveranstaltungen
keine Tests und Kontaktnachverfolgung
Maskenpflicht im Bus (medizinische Maske oder FFP2)
Einzelhandel
keine Tests und Kontaktnachverfolgung
10qm pro Kunde, ab 800qm Gesamtfläche: 20qm pro Kunde
Körpernahe Dienstleistungen
Kontaktnachverfolgung notwendig
Test nur, wenn medizinische Gesichtsmaske nicht durchgängig getragen werden kann
Museen und Gedenkstätten
In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Freizeit- und Sportangebote (inkl. Fitnessstudios und Saunen)
In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Im Freien: keine Personenbegrenzung, keine Tests und Kontaktnachverfolgung
Kinos, Theater und Zoos
Vollständig geöffnet
In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Musik- und Kunstschulen, Nachhilfeschulen, Angebote der Umweltbildung, Hundeschulen
In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Gesangs- und Blasmusikunterricht, Chorproben
In geschlossenen Räumen: mit Testpflicht und Kontaktnachverfolgung
Gemeindegesang
Auch in geschlossenen Räumen erlaubt
Tanz- und Ballettschulen, Yogaschulen, etc.
In geschlossenen Räumen: keine Personenbegrenzung, keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Bäder
Freibäder: keine Personenbegrenzung, keine Tests und Kontaktnachverfolgung
Hallenbäder: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Organisierter Vereinssport (Amateurbereich)
Keine Testpflicht für Sportler und Übungsleiter,
Anzeigepflicht 2 Tage vorab
Kontaktnachverfolgung bei Sportlern und Zuschauern
Zulassung der Zuschauer muss beim Gesundheitsamt angemeldet werden
In der Halle besteht Testpflicht für Zuschauer
Clubs und Diskotheken, Tanzlustbarkeiten
Antragspflicht 10 Tage vorab, Öffnung nur nach Erlaubnis der zuständigen Behörde, Testpflicht und Kontaktnachverfolgung
Prostitutionsstätten
Zwei-Personen-Regel, mit Testpflicht und Kontaktnachverfolgung
Swingerclubs
Antragspflicht 10 Tage vorab, Öffnung nur nach Erlaubnis der zuständigen Behörde, Testpflicht und Kontaktnachverfolgung
Schulen
Die Einrichtungen wechseln in den Regelbetrieb - „Phase Grün“
- Ab dem 02.06.2021 kann der Präsenzunterricht in Jena wieder eingeführt werden.
- Spätestens ab 07.06.2021 muss der Präsenzunterricht in Jena in allen Schulen wieder abgesichert sein.
- Die zeitliche Entscheidung zur Einführung trifft die Einzelschule in Abhängigkeit Ihrer jeweiligen Unterrichtsorganisation.
- Ab 02.06.2021 entfällt die Pflicht zum Tragen einer MNB im Unterricht.
- In den Schulgängen, im Treppenhaus, im Schulbus und an anderen Orten ohne Abstandswahrung ist das Tragen der MNB weiterhin Pflicht.
- Die Testpflicht bleibt mit Ausnahmen ebenfalls bestehen. Ausnahmen regelt der Pkt. 5.1.2 der neuen Allgemeinverfügung des Landes vom 28.05.2021
- Die Sporthallen sind ebenfalls ab 02.06.2021 wieder geöffnet.
Kindertagesstätten
Die Einrichtungen wechseln in den Regelbetrieb - „Phase Grün“
Generell gilt: Zwei Selbsttests pro Woche für pädagogisches Personal und sonstige Beschäftigte
Inzidenzunabhängige Regelungen:
- AHA+L Regeln bleiben bestehen
- Tragen von qualifizierten, d.h. medizinischen Gesichtsmasken ab 15 Jahren
- Notwendige Tests müssen immer max. 24h alt sein
- Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene werden Getesteten gleichgestellt und bei Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt
- Nachweise von Genesenen und Geimpften erforderlich (analog Test)
- Elektronische und analoge Kontaktnachverfolgung ist zu ermöglichen