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Diese Regeln gelten in Jena ab Mittwoch, 02.06.2021

01.06.2021

Die neue Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung liegt vor, die nun auch genaue Maßnahmen bei Inzidenzen unter 50 und unter 35 festlegt. Da in Jena bereits seit mehr als 5 Werktagen eine Inzidenz unter 35 vorlag, können ab morgen umfassende Lockerungen auf den Weg gehen.

Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche sagt: „Der positive Trend der fallenden Infektionszahlen der vergangenen Wochen hat glücklicherweise angehalten. Jetzt können wir uns auf weitere Lockerungen freuen. Das ist der Lohn für die Disziplin der letzten Wochen, für die ich allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich danke. Und ich möchte sie bitten, verantwortungsvoll mit den Lockerungen umzugehen und sich weiterhin an die geltenden Vorgaben – insbesondere die AHA-L-Regeln – zu halten.“

Über die neue Allgemeinverfügung der Stadt Jena, die unter anderem auch die Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt regelt, wird im Laufe der Woche informiert.

Das gilt ab Mittwoch, 2. Juni 2021 in Jena

Kontaktbeschränkung

In geschlossenen Räumen: Haushalt + 10 Personen

Im Freien: keine Beschränkung, nur Empfehlung

 

Veranstaltungen

In geschlossenen Räumen: Test erforderlich, Anzeigepflicht 2 Werktage vorab bei der Stadt Jena

Im Freien: keine Tests und Kontaktnachverfolgung, Anzeigepflicht 2 Werktage vorab bei der Stadt Jena

 

Gastronomie

In geschlossenen Räumen: keine Terminvereinbarung notwendig, keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

Im Freien: keine Terminvereinbarung notwendig, keine Tests und Kontaktnachverfolgung



Campingplätze, Ferienwohnungen

Kontaktnachverfolgung notwendig

 

Hotels, Pensionen, Beherbergungsbetriebe

keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

 

Familienferien- und Jugendbildungsstätten, Familienerholungseinrichtungen, Schullandheime

keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung erforderlich

 

Reisebusveranstaltungen

keine Tests und Kontaktnachverfolgung

Maskenpflicht im Bus (medizinische Maske oder FFP2)

 

Einzelhandel

keine Tests und Kontaktnachverfolgung

10qm pro Kunde, ab 800qm Gesamtfläche: 20qm pro Kunde

 

Körpernahe Dienstleistungen

Kontaktnachverfolgung notwendig

Test nur, wenn medizinische Gesichtsmaske nicht durchgängig getragen werden kann

 

Museen und Gedenkstätten

In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

 

Freizeit- und Sportangebote (inkl. Fitnessstudios und Saunen)

In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

Im Freien: keine Personenbegrenzung, keine Tests und Kontaktnachverfolgung

 

Kinos, Theater und Zoos

Vollständig geöffnet



In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

 

Musik- und Kunstschulen, Nachhilfeschulen, Angebote der Umweltbildung, Hundeschulen

In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

 

Gesangs- und Blasmusikunterricht, Chorproben

In geschlossenen Räumen: mit Testpflicht und Kontaktnachverfolgung

 

Gemeindegesang

Auch in geschlossenen Räumen erlaubt

 

Tanz- und Ballettschulen, Yogaschulen, etc.

In geschlossenen Räumen: keine Personenbegrenzung, keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

 

Bäder

Freibäder: keine Personenbegrenzung, keine Tests und Kontaktnachverfolgung

Hallenbäder: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

 

Organisierter Vereinssport (Amateurbereich)

Keine Testpflicht für Sportler und Übungsleiter,

Anzeigepflicht 2 Tage vorab

Kontaktnachverfolgung bei Sportlern und Zuschauern

Zulassung der Zuschauer muss beim Gesundheitsamt angemeldet werden

In der Halle besteht Testpflicht für Zuschauer

 

Clubs und Diskotheken, Tanzlustbarkeiten

Antragspflicht 10 Tage vorab, Öffnung nur nach Erlaubnis der zuständigen Behörde, Testpflicht und Kontaktnachverfolgung

 

Prostitutionsstätten

Zwei-Personen-Regel, mit Testpflicht und Kontaktnachverfolgung

 

Swingerclubs

Antragspflicht 10 Tage vorab, Öffnung nur nach Erlaubnis der zuständigen Behörde, Testpflicht und Kontaktnachverfolgung

 

Schulen

Die Einrichtungen wechseln in den Regelbetrieb - „Phase Grün“

  • Ab dem 02.06.2021 kann der Präsenzunterricht in Jena wieder eingeführt werden.
  • Spätestens ab 07.06.2021 muss der Präsenzunterricht in Jena in allen Schulen wieder abgesichert sein.
  • Die zeitliche Entscheidung zur Einführung trifft die Einzelschule in Abhängigkeit Ihrer jeweiligen Unterrichtsorganisation.
  • Ab 02.06.2021 entfällt die Pflicht zum Tragen einer MNB im Unterricht.
  • In den Schulgängen, im Treppenhaus, im Schulbus und an anderen Orten ohne Abstandswahrung ist das Tragen der MNB weiterhin Pflicht.
  • Die Testpflicht bleibt mit Ausnahmen ebenfalls bestehen. Ausnahmen regelt der Pkt. 5.1.2 der neuen Allgemeinverfügung des Landes vom 28.05.2021
  • Die Sporthallen sind ebenfalls ab 02.06.2021 wieder geöffnet.

Kindertagesstätten

Die Einrichtungen wechseln in den Regelbetrieb - „Phase Grün“

Generell gilt: Zwei Selbsttests pro Woche für pädagogisches Personal und sonstige Beschäftigte

 

Inzidenzunabhängige Regelungen:

  • AHA+L Regeln bleiben bestehen
  • Tragen von qualifizierten, d.h. medizinischen Gesichtsmasken ab 15 Jahren
  • Notwendige Tests müssen immer max. 24h alt sein
  • Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene werden Getesteten gleichgestellt und bei Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt
  • Nachweise von Genesenen und Geimpften erforderlich (analog Test)
  • Elektronische und analoge Kontaktnachverfolgung ist zu ermöglichen