Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Die Stadt Jena sucht Bewerberinnen und Bewerber für das Amt als ehrenamtliche(r) Richter(in) zur Mitwirkung in den Kammern für Angelegenheiten des § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG (Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und des Asylbewerberleistungsgesetzes) am Sozialgericht Altenburg.
Die Berufung erfolgt durch den Präsidenten des Landessozialgerichts auf Grundlage der Vorschlagsliste der Stadt Jena. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Das Amt kann nur ausüben, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die ehrenamtlichen Richter sollen im Bezirk des Sozialgerichts, zu dem die Stadt Jena gehört, und für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Jena in Jena wohnen.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen sind ab sofort bis zum 28.02.2026 möglich.
Weitere Informationen und Formulare sind zu finden unter: Berufung ehrenamtliche Richterinnen am Sozialgericht Altenburg.
Interessierte werden gebeten, das auf der oben genannten Webseite unter Downloads zu findende Formular auszufüllen und an die Stadtverwaltung zu senden:
Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Recht
Am Anger 15
07743 Jena
oder per Mail an:
fd-recht@jena.de