Einigung bei Schulplatzvergabe in Jena
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), das Staatliche Schulamt Ostthüringen und die Stadt Jena haben sich auf eine neue Regelung für die Schulplatzvergabe an den Jenaer Gemeinschaftsschulen verständigt. Die Einigung wurde am 08.04.2026 in einem Gespräch auf Initiative von Bildungsminister Christian Tischner erzielt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung soll Ende April im Amtsblatt des TMBWK veröffentlicht werden und zum 01.05.2026 in Kraft treten – rechtzeitig vor Beginn der Schulanmeldungen für das Schuljahr 2027/2028.
„Mir war es wichtig, dass wir in dieser für viele Familien belastenden Frage schnell zu einer tragfähigen Lösung kommen. Das ist gelungen. Im Schulterschluss mit der Stadt Jena und dem Schulamt haben wir eine Regelung erarbeitet, die rechtssicher ist und zugleich der pädagogischen Vielfalt der Jenaer Schullandschaft gerecht wird. Diese Vielfalt ist mir ein persönliches Anliegen und ein Wert, den wir stärken wollen", erklärt Bildungsminister Christian Tischner.
Grundlage der neuen Regelung ist § 15a Abs. 8 des Thüringer Schulgesetzes. Künftig können Familien, die ein besonderes Interesse am reformpädagogischen Konzept oder am besonderen Profil einer Gemeinschaftsschule bekunden, im Rahmen eines Kontingents von 25 Prozent der verfügbaren Plätze berücksichtigt werden. Voraussetzung ist eine tatsächliche Interessenbekundung der Eltern im Rahmen des Anmeldeverfahrens. Die Geschwisterregelung wird gegenüber der bisherigen gesetzlichen Grundregelung gestärkt. Härtefälle werden weiterhin vorrangig berücksichtigt.
„Diese Einigung zeigt, was erreicht werden kann, wenn Stadt, Eltern und Land an einem Strang ziehen. Viele Akteurinnen und Akteure in Jena haben den Dialog vorangetrieben und konstruktive Lösungen eingebracht – darauf konnten wir aufbauen. Wir schaffen so mehr Klarheit, Fairness und verlässliche Rahmenbedingungen für die Familien. Die Lösung sichert Wahlfreiheit, gute Bildung und die Vielfalt unserer Schullandschaft“, so Jenas Bildungsdezernent Johannes Schleußner.
Die bisherige Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2023 war vom Verwaltungsgericht Gera als formell rechtswidrig eingestuft worden. In der Folge hatte das Schulamt die Aufnahmeverfahren auf die unmittelbare gesetzliche Grundlage umgestellt, was bei Eltern und Schulen zu Verunsicherung geführt hatte. Mit der neuen Regelung wird für die kommenden Aufnahmeverfahren Planungssicherheit geschaffen.