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Energiesparplan der Stadt Jena

14.09.2022

Die Stadt Jena legt am Mittwoch dem Jenaer Stadtrat einen Bericht zum städtischen Energiesparplan vor. Darin enthalten sind Maßnahmenbündel, die umgehend, mittel- und langfristig helfen können, um in der Stadt gezielt Energie einzusparen. Auch mögliche Notfallmaßnahmen wurden definiert, die im Fall einer Gasmangellage in den Blick genommen werden. Entstanden ist ein Paket, welches in Summe zu einer Energieeinsparung von ca. 2000 Megawattstunden (MWh) führen kann.

Durch die Energienetze Jenas laufen aktuell Energiemengen von 1,9 Terrawattstunden. Das Verhältnis zeigt, dass die städtisch eingesparten Energiemengen nur einen sehr kleinen Anteil ausmachen. Aber die einzelnen Beiträge aller Städte machen am Ende den Unterschied. Die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand und die weitere Sensibilisierung für das Energiesparen werden auch im Privaten oder auf Unternehmensseite zunehmend Anreize setzen, bewusster mit dem Energieverbrauch umzugehen.

Erste städtische Energiesparmaßnahmen werden ab sofort umgesetzt

Nachdem bereits Ende Juli die Stadt Jena die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler abgeschaltet hat, tagte Anfang September erstmals auch der Krisenstab „Energiekrise“ mit Vertretern der Stadtverwaltung, der Stadtwerke Energie, Kommunale Immobilien Jena (KIJ), Feuerwehr, Polizei, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Jena mbH, Vertretern der Sozialverbände und Vertretern der Wohnungswirtschaft (JenaWohnen, WG Carl Zeiss, Haus & Grund etc.).
Weitere konkrete Einsparmaßnahmen folgen umgehend:

  • Die Straßenbeleuchtung an der Stadtrodaer Straße wird noch in dieser Woche abgeschaltet. Dies bringt eine jährliche Energieeinsparung von ca. 180 MWh. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Kreuzungspunkte ausgenommen. Auch der begleitende Fahrradweg wird weiterhin beleuchtet.
  • Dem Stadtrat wird zudem ein Beschluss zur Satzungsänderung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen vorgelegt. Demnach wird das Aufstellen von Heizstrahlern zum Beheizen des Außenbereiches im öffentlichen Raum untersagt. Sowohl mit Propangas betriebene als auch elektrische Terrassenheizstrahler haben einen sehr hohen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß. Die Satzungsänderung muss zunächst noch durch das Landesverwaltungsamt bestätigt werden.

Städtische Energiesparmaßnahmen, die in den kommenden Wochen geprüft und/ oder umgesetzt werden

Kurzfristig

  • Die Abschaltung der Straßenbeleuchtung in den Gewerbegebieten der Stadt Jena zwischen 22.00 Uhr - 05.00 Uhr wird geprüft.
  • Die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude bei KIJ, KSJ und der Stadtwerke Gruppe (Einsparung von ca. 13 MWh p.a. KSJ) wird abgeschaltet.
  • Die Beleuchtung von Infrastrukturanlagen wird auf Einsparpotenziale (Schaltzeiten, Helligkeit) untersucht.
  • Die Absenkung der Beckenwassertemperatur und Raumtemperatur um 2 °C im Freizeitbad GalaxSea (Einsparungen von ca. 596 MWh p.a.)
  • Die Reduzierung der Temperatur der Warmwasseraufbereitung in den Anlagen der Jenaer Bäder von 75 °C auf 70  °C (Einsparungen von 119 MWh p.a.)
  • Laufzeitreduzierung von Stromverbrauchern wie Pumpanlagen (3,1 MWh p.a. Energie)

Mittelfristig

  • Temperatursenkung im städtischen Krematorium, indem die Nachbrenntemperatur von 850 °C auf 750 °C gesenkt (Einsparung von 60,78 MWh - 97,25 MWh pro Jahr)
  • Die Wirtschaftsförderung prüft Notfall-Sprechstunden für Unternehmen, gemeinsam mit den Stadtwerken Jena, der ThEGA und der Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen.
  • KIJ prüft und identifiziert bei Innenbeleuchtungen der Verwaltungsgebäude weitere Einsparpotenziale und erhebt den aktuellen Wartungsstand der Heizungsanlagen.
  • Die Stadt erarbeitet ein kommunales Förderprogramm zur Förderung der Solarstromerzeugung. Ziel der Förderrichtlinie ist die Förderung der Solarstromnutzung über steckerfertige Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).

Langfristig

  • Mit Blick auf den Sommer 2023 wird die Begrenzung der Klimatisierung von öffentlichen Gebäuden technisch und organisatorisch vorbereitet.
  • Die aktuellen und sich kontinuierlich weiterentwickelnden energetischen Anforderungen für kommunale Bau- und Sanierungsprojekte werden durch KIJ fortlaufend in ihre Planung einbezogen.
  • Weiterhin werden die kommunalen Bestandsobjekte auf mögliche weitere energetische Optimierungen und deren ökonomische Umsetzbarkeit geprüft.

Im Falle einer Gasmangellage hat die Stadt in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Jena Notfallmaßnahmen abgestimmt. Die Stadt prüft hierzu verschiedene Szenarien, die Leerzüge von Verwaltungsgebäuden ebenso beinhalten wie eine Schließung des GalaxSea oder die Warmwasserabschaltung in kommunalen Sportstätten.

Hintergrund

Die  Verordnung des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen wurde am 24.08.2022 vom Bundeskabinett beschlossen. Geregelt werden Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte. Diese Vorsorgemaßnahmen sollen unnötigen Energieverbrauch vermeiden, um eine Mangelsituation möglichst zu verhindern oder eine solche abmildern. Geregelt wurde unter anderem, dass seit dem 01.09.2022 Ladentüren nicht dauerhaft offenstehen dürfen, beleuchtete Werbeanlagen nur in eingeschränkten Zeiten beleuchtet werden dürfen und die Temperatur in Arbeitsräumen in Arbeitsstätten nur max. 19 Grad Celsius beträgt.

Der städtische Energiesparplan geht über diese bundesweiten Regelungen hinaus und prüft weitere Energieeinsparungen, über die die Stadt Jena in ihrem eigenen Wirkungskreis entscheiden kann.

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