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Entwurf des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans liegt ab dem 22.08.2025 öffentlich aus

13.08.2025

Der in Fortschreibung befindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jena liegt nun im Entwurf vor. Vom 22.08. bis 22.10.2025 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Phase der Plan-Fortschreibung zu äußern.

„Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir einen wichtigen Meilenstein bei der Erarbeitung dieses komplexen Planwerks erreicht“, sagt Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Jena. „Zur Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt und vor dem Hintergrund der Herausforderungen in den Bereichen der Wohnraumversorgung, der weiteren Sicherung der positiven Entwicklung der Jenaer Wirtschaft und der Folgen der sich ändernden klimatischen Bedingungen ist eine Fortschreibung unerlässlich“, so Dirk Lange weiter. 

Die Stadt Jena verzeichnete Ende 2023 rund 108.400 Einwohner mit Hauptwohnsitz – deutlich mehr als die im aktuell noch wirksamen Flächennutzungsplan von 2006 prognostizierten 90.600 für das Jahr 2020. Parallel dazu entwickelt sich die lokale Wirtschaft, gestützt durch wachstumsstarke Branchen, weiterhin überdurchschnittlich. Dies führt zu einer verstärkten Nachfrage nach Wohnraum, was sich in einer aktuellen (2023) Leerstandsquote von ca. 2 % widerspiegelt.

Um den Bedarf an Wohnraum, Arbeitsplätzen und Infrastruktur zu decken, setzt der Plan auf eine Kombination aus Nachverdichtung, Reaktivierung bestehender Flächen und behutsamer Ausweisung neuer Baugebiete. Eine vom Stadtrat beschlossene Zielmarke sieht die Schaffung von 4.830 zusätzlichen Wohneinheiten bis 2035 vor – ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung von Boden- und Mietpreisen.

„Mit dem Flächennutzungsplan als strategische Grundlage wird ein Rahmen gesetzt, um Jena auch zukünftig als lebenswerten Wohn- und Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln und gleichzeitig eine nachhaltige und klimawandelangepasste Zukunft zu sichern.“

Die Fortschreibung des Plans basiert auf zahlreichen aktualisierten und mit Stadtratsbeschlüssen untersetzten Fachkonzepten, darunter Strategien zur Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung, zur Stadtklima- und Gartengestaltung sowie zur Infrastrukturplanung für Schulen und Spielplätze. Eine weitere Grundlage bildet zudem das ressortübergreifende „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Jena.2030+“ (ISEK). 

„In einer sich weiter entwickelnden und attraktiven Stadt wie Jena ist es keine leichte Aufgabe, in einer Art übergeordneten Masterplan die verschiedenen Interessenlagen zusammen-zuführen. Das begrenzte Flächenangebot macht einen strategisch sinnvollen Umgang mit den Flächen erforderlich. Dies wird eine der großen Herausforderungen für die kommenden Jahre“, führt Dirk Lange aus und weiter: „Wichtiges Ziel ist daher den Wirtschaftsstandort Jena mit Blick auf eine hohe Lebensqualität für die Bürger und Unternehmen weiterzuentwickeln.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Beteiligen können sich Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf in der Zeit vom 22.08. bis 22.10.2025 auf verschiedenen Wegen:

  • Alle Unterlagen zum Entwurf sind während des Veröffentlichungszeitraumes auf der Internetseite der Stadt Jena einsehbar.
  • Über die Online-Beteiligungsplattform (zu erreichen über jena.de/fnp), besteht im Veröffentlichungszeitraum die Möglichkeit, Stellungnahmen elektronisch abzugeben.
  • Alternativ ist eine Beteiligung postalisch oder per E-Mail an die Stadtverwaltung möglich. 
    (Stadtverwaltung Jena, Postfach 100388, 07703 Jena | fnp@jena.de)
  • Die Unterlagen sind außerdem im Verwaltungsgebäude Am Anger 26 innerhalb dieses Zeitraums öffentlich einsehbar.

Nach Auswertung und Abwägung aller Rückmeldungen wird der Stadtrat über den finalen Flächennutzungsplan entscheiden. Dieser wird anschließend der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ordnet den Flächenbedarf für die einzelnen Bodennutzungen mit einem gewissen Grad der Abstrahierung. Im Gegensatz zu den Bebauungsplänen, die sich in der Regel auf einzelne Siedlungsbereiche beschränken, stellt der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar und setzt einen Rahmen für einen langfristigen Zeithorizont von ca. 15 Jahren. Er stellt diese in einem grobmaschigen Strukturkonzept für größere Nutzungsbereiche dar und verzichtet dabei auf grundstücksgenaue Aussagen (keine Parzellenschärfe).

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gehört gemäß Baugesetzbuch zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Als so genannter „vorbereitender Bauleitplan“ erzeugt er keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber dem Bürger, sondern hat vielmehr die Funktion einer planerischen Selbstbindung der Gemeinde und der bei seiner Aufstellung beteiligten Behörden.

Hinweis

Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfes der Flächennutzungsplan-Fortschreibung erfolgt am 14.08.2025 im Amtsblatt Nr. 32/25 der Stadt Jena.