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Fakten zur Gemeinschaftsunterkunft Matthias-Domaschk-Straße 2

13.08.2025

Besonderes Angebot für besonders schutzbedürftige Menschen 

In der Matthias-Domaschk-Straße 2 in Jena-Neulobeda nutzt die Stadt Jena eine angemietete Etage innerhalb eines Pflegeheims als besondere Gemeinschaftsunterkunft. Sie dient der Unterbringung geflüchteter Menschen aus der Ukraine mit hohem pflegerischem Bedarf – darunter schwer Kriegsverwundete, Krebspatientinnen und -patienten sowie hochbetagte Menschen. Die Stadt Jena hat hier ein besonderes Angebot geschaffen, da Geflüchtete aus der Ukraine sofort in eigenem Wohnraum wohnen dürfen und in vielen anderen Städten gar keine Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für diese Personen vorgehalten werden. 

Gesunde Personen werden nur aufgenommen, wenn sie Angehörige sind oder in Ausnahmefällen vorübergehend, wenn sie keine andere Unterkunft haben. Mehr als 90 Prozent der dort lebenden Menschen benötigen intensive Pflege. Entsprechend ist die strenge Einhaltung pflegerischer Hygienestandards unabdingbar. Diese Regeln können für die wenigen Bewohnerinnen und Bewohner ohne Pflegebedarf spürbare Einschränkungen mit sich bringen. Aktuell leben 76 Personen in der Einrichtung, die maximal 77 Plätze bietet. 

Da eine besondere Nutzung des Pflegeheims vorliegt, wurde von der Heimaufsicht und dem Gesundheitsamt aus brand- und infektionsschutzrechtlichen Gründen die Anwesenheit eines Wachdienstes rund um die Uhr gefordert. Dieser übernimmt jedoch nicht die Leitung der Unterkunft. Für die soziale Betreuung ist werktags eine Sozialarbeiterin vor Ort, die die Bewohnerinnen und Bewohner berät und unterstützt. Bei allen Gesprächen wird die Dolmetscher-Software »Lingatel« eingesetzt, um Sprachbarrieren zu überwinden und Missverständnisse zu vermeiden. 

Einseitiger offener Brief ohne Gesamtbild 

Am 11.08.2025 erreichte die Stadt Jena ein offener Brief des Vereins »Lobeda Solidarisch«, der sich auf Aussagen einiger jüngerer Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung stützt. Darin werden unter anderem Vorwürfe zu angeblich willkürlichem Verhalten der Sicherheitskräfte, unangekündigten Zimmerkontrollen, Einschränkungen beim Kochen, der Essensversorgung und einer mangelnden medizinischen Versorgung erhoben. 

Diese Darstellung spiegelt nicht die Gesamtsituation in der Unterkunft wider. Der Brief enthält zahlreiche Fehlinformationen, die vermutlich aus Unkenntnis der besonderen Lage der kranken und pflegebedürftigen Menschen in der Einrichtung resultieren. Zimmerkontrollen sind – wie in allen Gemeinschaftsunterkünften – üblich und werden grundsätzlich vorher angekündigt. In einem Pflegeheimumfeld dürfen zudem aus hygienischen Gründen keine Lebensmittel in den Zimmern gelagert werden, um das Risiko eines Schädlingsbefalls zu vermeiden. Die Essensversorgung erfolgt über eine Vollverpflegung in der Einrichtung, wofür ein einheitlicher Beitrag von 150 Euro pro Person und Monat erhoben wird. Für kleine Kinder unter 3 Jahren gibt es Sonderregelungen. Medizinisch notwendige Diäten werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt, die Versorgung erfolgt über die Küche des Pflegeheimes. Selbstständiges Kochen ist nicht möglich, da auch hier die Hygienestandards eines Pflegeumfeldes einzuhalten sind. 

Rückhalt für das Personal und Gesprächsbereitschaft 

Alle gesetzlichen Standards und Anforderungen an die Unterbringung von Geflüchteten werden in der Gemeinschaftsunterkunft eingehalten – in vielen Bereichen sogar deutlich übertroffen. Es finden selbstverständlich auch regelmäßige Treffen und Qualitätsgespräche zwischen den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt, um dieses besondere Angebot weiterzuentwickeln. Auch unsere Netzwerkpartner – wie etwa die Thüringer Krebsgesellschaft – spiegeln immer wieder die gute Zusammenarbeit. 

Die Verantwortlichen im Dezernat Soziales, Gesundheit, Zuwanderung und Klima stehen hinter dem Konzept und den engagierten Mitarbeitenden der Flüchtlingsunterkunft.  

Eine Beschwerde an den Oberbürgermeister zu den im offenen Brief erhobenen Vorwürfen ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. Einzelanfragen zur Bereitstellung von Wohnraum werden geprüft, jedoch verfügt die Stadt Jena nicht über eigenen Wohnraum. In diesen Fällen wird auf die Wohnungsunternehmen in der Stadt verwiesen. Geflüchteten aus der Ukraine stehen dieselben Möglichkeiten der Bewerbung um Wohnraum wie allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Jena zur Verfügung. 

Allgemein werden Beschwerden von der Stadt Jena stets sorgfältig geprüft und speziell die im Brief erhobenen sehr ernst genommen. Gesprächsangebote an die Verfasserinnen und Verfasser sowie an unterstützende Initiativen wurden unterbreitet, um offene Fragen zu klären und Missverständnisse auszuräumen. Am Dienstag (12.08.2025) wurde zudem im Sozialausschuss über die besondere Situation in der Unterkunft ausführlich informiert. Am Mittwochmorgen (13.08.2025) ging bei den Mitarbeitenden der Gemeinschaftsunterkunft eine Gegendarstellung einer Bewohnerin ein, die sich ausdrücklich von den Aussagen des Beschwerdebriefs distanzierte und sich herzlich für die gute Betreuung vor Ort bedankte. 

Der Stadt Jena ist es ein besonderes Anliegen, das Angebot in der Matthias-Domaschk-Straße weiterhin zu sichern und allen Bewohnerinnen und Bewohnern dort eine bestmögliche Unterkunft zu bieten.