Festsetzung der Grundsteuer 2021 durch öffentliche Bekanntmachung
Nach der Stadtratssitzung, in welcher der Haushalt für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen wurde, steht fest, dass die Hebesätze der Grundsteuer unverändert blieben.
Daher erhalten in diesem Jahr nur diejenigen Steuerpflichtigen einen schriftlicher Bescheid, welche erst in 2021 grundsteuerpflichtig wurden oder bei denen sich die Besteuerungsgrundlagen geändert haben.
Für alle anderen wurde die Grundsteuer in diesem Jahr durch öffentliche Bekanntmachung (Amtsblatt 13/21 vom 1. April 2021) festgesetzt. Diese Grundstückseignerinnen und -eigner haben die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten und werden gebeten, die Fälligkeiten und Beträge dem letzten Grundsteuerbescheid für das Jahr 2020 zu entnehmen (siehe Zahlungsplan für das Folgejahr).
Das betreffende Amtsblatt ist hier verlinkt: https://rathaus.jena.de/sites/default/files/2021-04/13_21.pdf