Frühzeitige Zahlung spart Geld: Neue Regelung zu Ausgleichszahlungen in Sanierungsgebieten geplant
Die Stadt Jena möchte Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer in Sanierungsgebieten künftig noch stärker dabei unterstützen, die sogenannten Ausgleichsbeträge frühzeitig und mit finanziellen Vorteilen zu begleichen. Eine entsprechende Beschlussvorlage hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.8.2025 beschlossen.
Was ist ein Sanierungsgebiet?
Sanierungsgebiete sind abgegrenzte Stadtbereiche, in denen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um städtebauliche Missstände zu beseitigen oder die Funktionalität zu verbessern. Mit Hilfe der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung werden in Jena seit Anfang der 1990er Jahre Straßen, Plätze, Freiräume und Gebäude erneuert bzw. saniert.
Diese fünf Gebiete in der Stadt Jena sind betroffen:
1 Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Unteraue“
2 Sanierungsgebiet „Sophienstraße“
3 Sanierungsbiet „Modellvorhaben der Stadterneuerung“ (Altstadt)
4 Sanierungsgebiet „Karl-Liebknecht-Straße“
5 Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“
Was sind Ausgleichsbeträge und warum müssen sie gezahlt werden?
Durch die Sanierungen und den damit verbundenen Einsatz von Fördermitteln erfolgt eine sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung – das heißt, Grundstücke in diesen Gebieten werden wertvoller. Laut Baugesetzbuch müssen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer daher zur Mitfinanzierung spätestens nach Abschluss der Sanierung diese Wertsteigerung zahlen – das nennt man Ausgleichsbetrag. Der Ausgleichsbetrag wird für jedes Grundstück individuell berechnet.
Wie können Eigentümer die Ausgleichsbeträge reduzieren?
Die Stadt Jena bietet mit dem vorliegenden Beschluss eine freiwillige und frühzeitige Zahlung dieser Ausgleichsbeträge an, wodurch Abschläge von bis zu 25 % gewährt werden können. Wer sich früh entscheidet, den Ausgleichsbetrag zu zahlen, muss weniger zahlen.
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Jahre vor Aufhebung der Sanierungssatzung |
Abschlag |
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5 Jahre oder mehr |
25 % |
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4 Jahre |
24 % |
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3 Jahre |
18 % |
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2 Jahre |
12 % |
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1 Jahr |
6 % |
Weitere Informationen zu den Durchführungsfristen der einzelnen Sanierungsgebiete gibt es auf der Webseite https://planen-bauen.jena.de/de/ueberblick-sanierungsgebiete
Für die Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer als auch für die Stadt Jena ergeben sich Vorteile bei der vorzeitigen Ablösung:
Vorteile Eigentümer
- Reduzierter Ausgleichsbetrag durch Abschläge und selbst gewählter Ablösezeitpunkt
- Rechtssicherheit, da Nachforderungen ausgeschlossen sind
- Ratenzahlung möglich
Vorteile Stadt Jena
- Wiedereinsatz der Einnahmen für Maßnahmen im Sanierungsgebiet (keine Rückzahlung an Bund und Land)
- Erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands
Die geschlossenen Vereinbarungen zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages sind abschließend. Ein rückwirkender Abschlag ist nicht möglich.
Hintergrund für den Abschlag: Bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung besteht immer noch Unsicherheit über die tatsächliche Höhe der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung. Mit den Abschlägen soll dieses Risiko (nach oben/ nach unten) berücksichtigt werden – daher werden die Prozentsätze zum Laufzeitende der Sanierung hin auch geringer.