Gehölze schneiden? Aber bitte nicht jetzt!
Bäume, Sträucher und Hecken sind mitten im kräftigen Wachstum. Viele greifen deshalb gerade jetzt zur Motorschere oder Kettensäge, um „aufzuräumen“. Doch genau das ist im Moment keine gute Idee.
In den Gehölzen herrscht Hochbetrieb: Zahlreiche Vogelarten brüten und ziehen ihren Nachwuchs groß. Jede Störung kann dazu führen, dass Nester aufgegeben werden oder Jungvögel sterben.
Schutzzeit für Hecken und Bäume
Von März bis Ende September gilt ein klarer Grundsatz: Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb von Waldflächen oder Gärten dürfen nicht stark zurückgeschnitten oder entfernt werden. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) so festgelegt.
Erlaubt sind nur leichte Pflege- und Formschnitte, zum Beispiel um den jährlichen Zuwachs zu begrenzen oder die Pflanzen gesund zu halten. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Unternehmen oder Wohnungsgesellschaften.
Nur in Ausnahmefällen erlaubt
Schnittmaßnahmen sind in dieser Zeit nur dann möglich, wenn sie zwingend notwendig sind – etwa um akute Gefahren für Menschen oder Sachwerte abzuwenden (Verkehrssicherung).
Wann geschnitten werden darf
Größere Schnitt- und Fällarbeiten müssen grundsätzlich in die Zeit von Oktober bis Ende Februar gelegt werden. In der Brutzeit von Frühjahr bis Herbst sind sie dagegen tabu.
Wald ist ein Sonderfall
Für Wälder gelten andere Regeln der Forstwirtschaft. Fragen dazu beantworten das Stadtforstamt sowie die Forstämter Jena-Holzland und Bad Berka (ThüringenForst).
Bäume in der Stadt: Genehmigung nötig
Für geschützte Bäume im Stadtgebiet ist eine Fällung grundsätzlich genehmigungspflichtig – unabhängig vom Zeitpunkt.
Kontakt bei Fragen:
Team Naturschutz (untere Naturschutzbehörde)
Telefon: 03641 / 495264
E-Mail: umweltschutz@jena.de
Rücksicht hilft der Natur
Wer Gehölze schneidet, muss die Schutzzeiten beachten. Nur So bleibt die Brut- und Aufzuchtzeit der heimischen Vogelwelt ungestört – und die Artenvielfalt erhalten.