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Grüne Oase in Jena gesucht

14.02.2023

Eine Begrünung am und rund um das Gebäude trägt wesentlich zur Verschönerung unseres Stadtbildes bei. Neben dem ästhetischen Aspekt sind Gebäudebegrünungen von hoher stadtklimatischer und ökologischer Bedeutung. Regenwasser wird zurückgehalten, gespeichert und später wieder abgeben, so dass im Sommer ein ausgeglichenes Mikroklima entsteht. Die Blattmasse bindet Schadstoffe wie CO2 und bietet zahlreichen Tieren wie Vögeln und Insekten Nahrung und Lebensraum. Nicht zuletzt hat die Farbe Grün eine beruhigende und entspannende Wirkung auf uns Menschen – Grün ist ein Stück gefühlter Lebensqualität.

Wir möchten hiermit alle Besitzer und Gestalter ökologisch und ästhetisch besonders gelungener begrünter Fassaden, Dächer, Balkons, Vorgärten, gemeinschaftlich genutzter Innenhöfe sowie Brachflächen einladen, sich um den „Preis für Grüne Oasen in Jena“ zu bewerben. Prämiert werden können sowohl längerfristig als auch temporär begrünte Objekte, die eine Außenwirkung in den Stadtraum entfalten.

Der Preis umfasst eine Gesamtsumme von 2.000,- Euro und wird in der Regel auf mehrere Preisträger aufgeteilt.

Bewerbung

Bewerbungszeitraum ist bis zum 01.09.2023.

Folgende Angaben benötigen wir von den Bewerbern:

  • Name und Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Standort und nähere Beschreibung zur Begrünung
  • mehrere aussagekräftige Fotos

Bewerben können sich Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Planungsbüros, Architekten/-innen, die ein begrüntes Objekt besitzen und/oder Projekt geschaffen haben und vom Eigentümer berechtigt worden sind, am Wettbewerb teilzunehmen.

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte ein bei der

Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Umweltschutz
Untere Naturschutzbehörde
Am Anger 26
07743 Jena

oder per E-Mail an umweltschutz@jena.de

Mit der Einreichung des Vorschlages erteilen Sie Ihr Einverständnis zur Verwendung der eingereichten Bilder für Veröffentlichungen im Rahmen des „Preises für Grüne Oasen in Jena". Die Veröffentlichungen sollen in Form von Plakaten, Internetbeiträgen, Pressemitteilungen und Social Media-Beiträgen erfolgen. Wenn Sie dies nicht möchten, fügen Sie Ihrem Vorschlag bitte eine entsprechende schriftliche Erklärung bei.

Die diesjährige Verleihung des Preises ist im Herbst vorgesehen.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Begrünungen an Objekten mit ungeklärter Rechtsposition von der Prämierung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Dies bezieht sich insbesondere auf baugenehmigungspflichtige Objekte, für die keine Genehmigungen vorliegen und die keinen Bestandsschutz haben, aber auch auf solche Objekte, welche Gegenstand sonstiger laufender bauordnungsrechtlicher Verfahren, wie z.B. Nutzungsuntersagungen oder Abbruchverfügungen sind.

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