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Grundsteuerreform bedeutet Auskunftspflicht

28.06.2022

Grundsteuerreform bedeutet Auskunftspflicht für Eigentümer bis Oktober 2022

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus dem Jahr 2018 ist jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz war, verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies gilt auch, wenn der Grundbesitz nach dem 1. Januar 2022 verkauft wurde oder wenn dieser vermietet oder verpachtet ist und tatsächlich von jemand anderem genutzt wird. Mit Ausnahme von sog. Erbbaurechtsfällen ist immer der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.

Auch für Grundstücke, die bisher nach der sogenannten Ersatzbemessung besteuert wurden, ist die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben.

Die neue Grundsteuer gilt ab 1. Januar 2025. Damit bis dahin alle Grundstücke vom Finanzamt aktuell bewertet und die neue Grundsteuer ordnungsgemäß von der Stadt Jena festgesetzt werden kann, müssen Immobilieneigentümer bis zum 31. Oktober 2022 alle notwendigen Daten an das Finanzamt geliefert haben. Die Erklärungen sind dort beginnend ab 1. Juli 2022 elektronisch einzureichen.

Alle Eigentümer von Grundbesitz in Thüringen sollten diesbezüglich auch bis Ende Mai ein Informationsschreiben von der Finanzverwaltung erhalten haben.

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums.

Allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform können von Montag bis Freitag ab 8 Uhr an die landesweite Telefonhotline zur Grundsteuerreform unter 0361/57 3611 800 gerichtet werden.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert gegen das Grundgesetz verstößt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Die Einheitswerte stammen aus dem Jahr 1935 (in den neuen Bundesländern) bzw. aus dem Jahr 1964 (in den alten Bundesländern). Die tatsächliche Wertentwicklung des Grundbesitzes wird durch diese alten Werte nicht widergespiegelt und gleichartiger Grundbesitz wird unterschiedlich behandelt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen.