
Grundsteuerreform seit 01.01.2025
Nach dem Versand der Grundsteuerbescheide am 10.03.2025
Weitere Informationen und Klarstellungen für die Bürgerinnen und Bürger Jenas
Die Stadt Jena hat bereits im Februar über die angepasste Hebesatzsatzung informiert und den Versand der neuen Grundsteuerbescheide für den 10. März angekündigt. Aufgrund zahlreicher eingegangener Anfragen und anhaltender Unklarheiten fasst die Stadt nun die wichtigsten Aspekte der Reform in einem FAQ zusammen. Es stellt zusätzlich neben dem telefonischen Service auch eine digitale Hilfe bereit, um eine schnelle Unterstützung zu gewährleisten. Das FAQ ist als Schnellzugriff auf der Webseite der Stadt Jena zu finden: jena.de(Link ist extern)
Die Stadt Jena ist bestrebt, alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Grundsteuerreform schnellstmöglich zu beantworten und ein transparentes Verfahren sicherzustellen. Sie bittet jedoch auch um Verständnis für eventuell längere Bearbeitungszeiten aufgrund der aktuell hohen Anzahl an Anfragen.
“Mit der Senkung des Hebesatzes von 495 auf 400 Prozent hält die Stadtverwaltung das Gesamtsteueraufkommen für Jena auf dem gleichen Stand wie vor der Grundsteuerreform. Aber Aufkommensneutralität bedeutet eben nicht, dass alle das gleiche zahlen wie bisher, sondern dass die Summe von Mehr- und Minderzahlern sich am Ende ausgleicht.” erklärt die Kämmerin der Stadt Jena Jennifer Michall.
Auch Bürgermeister und Finanzdezernent Benjamin Koppe bestätigt dies: “Wenn durch eine Erhöhung des Grundstückwerts die neu zu entrichtende Grundsteuer zum Teil erheblich ansteigt, verstehe ich den Frust der Bürgerinnen und Bürger. Dennoch sind wir als Kommune verpflichtet, die neuen gesetzlichen Regelungen anzuwenden. Zugleich setzen wir durch die Senkung des Hebesatzes und die aufkommensneutrale Umsetzung der Reform alles daran, die zusätzlichen Belastungen für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten.”
Weiterhin begrüßt der Bürgermeister die jüngste Initiative der Thüringer Landesregierung, von der Öffnungsklausel Gebrauch machen zu wollen, um das Grundmodell des Bundes für den Freistaat anzupassen.
„Mit einem eigenen, rechtssicheren Modell für Thüringen könnte der Spreizung der Ungleichbehandlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien entgegengewirkt und eine angemessenere Verteilung der Steuerlast erreicht werden“, so Koppe.
Hintergrund der Grundsteuerreform: Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer aufgrund veralteter Einheitswerte für verfassungswidrig. Als Reaktion darauf wurde 2019 auf Bundesebene eine Reform beschlossen, um eine verfassungskonforme, gerechtere und zeitgemäße Besteuerung von Grundstücken und Immobilien zu gewährleisten. Der Freistaat Thüringen hatte sich damals bei der Neubewertung der Grundstücke für die Anwendung des Bundesmodells, ohne spezifische Differenzierung von Wohn- und Geschäftsgrundstücken, entschieden. Die neue Landesregierung überdenkt dieses Verfahren aktuell.
FAQ zur Grundsteuerreform
Was ist die Grundsteuerreform und warum wird sie umgesetzt?
Die Grundsteuerreform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden hat, dass die bisherigen Bewertungsgrundlagen der Grundsteuer (basierend auf Werten aus 1935 bzw. 1964) verfassungswidrig sind. Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis aktueller Besteuerungsgrundlagen - ermittelt nach der in Thüringen angewandten Bewertungsmethode des Bundesmodell (Flächen-Lage-Modell) - erhoben, was zu einer gerechteren Besteuerung der Grundstücke führt.
Was bedeutet die Änderung der Grundsteuer für die Bürger?
Durch die Grundsteuerreform kommt es für die Bürgerinnen und Bürger zu einer unterschiedlichen Veränderung der Steuerlast, je nachdem, wie sich die neu festgestellten Grundsteuerwerte im Vergleich zu den bisherigen Einheitswerten entwickelt haben. In manchen Fällen wird es zu einer Senkung der Steuerlast kommen, oftmals aber auch zu Erhöhungen.
Was ändert sich bei der Grundsteuer A?
Die Grundsteuer A wird künftig nicht mehr nach dem Nutzer-/Pächterprinzip, sondern nach dem Eigentümerprinzip erhoben. Außerdem werden unbebaute Kleingärten ab 2025 ebenfalls der Grundsteuer A unterworfen. Aufgrund der geringen Bedeutung in Jena und der hohen Verwaltungsaufwände wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 0 % gesetzt, was zu einem Wegfall des Aufkommens führt.
Warum entfällt der Hebesatz für die Grundsteuer A?
Die Grundsteuer A betrifft in Jena nur sehr wenige Grundstücke und hat daher nur einen kleinen Anteil am Gesamtaufkommen. Der Verwaltungsaufwand, insbesondere für die Ersterfassung neuer Fälle, wäre bei einem Hebesatz von 300 % zu hoch. Ein Hebesatz von 0 % ist daher effizienter und praktikabler.
Was passiert mit der Grundsteuer B?
Die Grundsteuer B, die für alle nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücke erhoben wird, bleibt nach der Reform die Hauptquelle der Grundsteuereinnahmen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 400 % gesenkt (vorher: 495 %).
Warum steigt meine Grundsteuer, obwohl die Hebesätze gesenkt wurden?
Obwohl der Stadtrat die Hebesätze gesenkt hat (Grundsteuer B von 495 auf 400 und Grundsteuer A auf 0), kann es bei einzelnen Grundstücken dennoch zu höheren Steuerbeträgen kommen. Das liegt an der Neubewertung der Grundstücke durch das Finanzamt, auf die die Stadt Jena keinen Einfluss hat.
Was bedeutet „aufkommensneutral“ in Bezug auf die Reform?
„Aufkommensneutral“ bedeutet, dass die Reform keine zusätzlichen Einnahmen für die Stadt Jena generieren soll. Die Hebesätze wurden entsprechend angepasst, damit das Grundsteueraufkommen in 2025 insgesamt dem in 2024 erzielten Grundsteueraufkommen entspricht. Das bedeutet aber nicht, dass es im Vergleich zu 2024 keine Abweichungen in der Steuerlast für die einzelnen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gibt.
Wer ist für die Berechnung meines Grundstückswerts zuständig?
Die Grundstücksbewertung wurde auf der Grundlage der von den Bürgerinnen und Bürgern an das Finanzamt Jena übermittelten Daten zu deren Immobilien oder auf vom Finanzamt Jena geschätzten Werten vorgenommen.
Der Grundsteuerwert sowie der Grundsteuermessbetrag wurden den Bürgerinnen und Bürgern mit Bescheid des Finanzamts Jena (Grundlagenbescheid) mitgeteilt. Fragen oder Einwände dazu sind daher ausschließlich an das Finanzamt Jena zu richten.
Sollten Sie gegen den Grundlagenbescheid Einspruch beim Finanzamt Jena eingelegt haben, der noch nicht bearbeitet oder beantwortet wurde, bleibt der erteilte Grundsteuermessbescheid bis zu einer eventuellen Änderung die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt Jena. Dieser Bescheid hat Bindungswirkung für die Gemeinde und erst wenn ein geänderter Grundsteuermessbescheid ergeht, wird der Grundsteuerbescheid (Folgebescheid) entsprechend geändert.
Wann ist die erste Zahlung der Grundsteuer fällig?
Die Grundsteuerreform gilt seit 01.01.2025. Die erste Fälligkeit für die Grundsteuer ist der 14. April 2025. Falls ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der Betrag automatisch eingezogen.
Wie wird mit Änderungen in den Eigentumsverhältnissen umgegangen?
Sofern sich durch einen Verkauf Änderungen in den Eigentumsverhältnissen ergeben haben, die durch einen Grundlagenbescheid des Finanzamtes Jena zum 01.01.2025 noch nicht beschieden wurden, ergeht der Grundsteuerbescheid gemäß §155 Abs. 2 Abgabenordnung vorläufig.
Warum ist die Umschreibung meines Grundstücks (bei Eigentümerwechsel) noch nicht erfolgt?
Die Umschreibung von Grundstücken bei Eigentümerwechseln erfolgt durch das Finanzamt. Durch die Neubewertung der Grundstücke im Zuge der Grundsteuerreform kommt es dort aktuell zum Bearbeitungsstau. Die Stadt Jena kann jedoch erst bei vorliegenden neuen Messbescheiden des Finanzamts die neuen Grundsteuerbescheide erlassen.
Kann ich gegen meinen Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegen?
Ja. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Jena, Am Anger 15, 07743 Jena oder bei der Stadt Jena, Fachdienst Finanzen / Team Gemeindesteuern, Am Anger 28, 07743 Jena einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse (gemeindesteuern@jena.de(Link sendet E-Mail)) oder an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Stadt Jena ersetzt werden.
Wichtig: Falls sich der beabsichtigte Widerspruch gegen die Berechnung des Grundsteuerwerts bezieht und der zugrundeliegende Grundstückswert als fehlerhaft angesehen wird, ist das Finanzamt Jena und nicht die Stadt Jena zuständig. Die Stadt Jena wendet nur die bereits vom Finanzamt Jena festgelegten Werte an.
Wofür wird die Grundsteuer in Jena verwendet?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen in öffentliche Projekte, darunter Schulen, Straßen, Grünanlagen und soziale Infrastruktur. Sie ist eine wichtige kommunale Einnahmequelle.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
- Fragen zur Berechnung des Grundsteuerwertes bzw. Grundsteuermessbetrag:
Finanzamt Jena - Bewertungsstelle
Leutragraben 8
07743 Jena
Tel. (bitte nutzen Sie die Telefonnummer Ihres Grundlagenbescheids) - Allgemeine Infos über die Grundsteuerreform im Netz: Grundsteuer(Link ist extern)
- Fragen zum Grundsteuerbescheid:
Stadt Jena – Team Gemeindesteuern
Am Anger 28
07743 Jena
Mail: gemeindesteuern@jena.de(Link sendet E-Mail)
Tel. 03641 49-3023, 03641 49-3021, 03641 49-3025 oder 03641 49-3020