Jena schafft Klarheit bei Anwendung des „Bauturbo“
Wie kann das sogenannte „Bauturbo-Gesetz“ des Bundes umgesetzt werden, ohne die Ziele der Stadtentwicklung aus dem Blick zu verlieren? Diese Frage beantwortet die Stadt Jena mit rahmengebenden Leitlinien und Entscheidungskriterien. Diese stellen klar, unter welchen Voraussetzungen Bauvorhaben im Rahmen der neuen bundesrechtlichen Regelungen eine generelle Zustimmung der Stadt erhalten können. Der Jenaer Stadtrat hat gestern (01.04.2026) in seiner Sitzung diese kommunalen Leitlinien mit breiter Mehrheit verabschiedet. Zuvor haben drei Lesungen im Februar und März im Stadtentwicklungsausschuss stattgefunden.
„Wir gehen bewusst einen Schritt nach vorn und verstehen die Umsetzung des Bauturbo-Gesetzes als Chance für Jena“, erklärt Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt. „Wichtig ist, dass wir mit den Leitlinien frühzeitig klare und verlässliche Regeln schaffen, so dass Bauwillige einschätzen können, welche neuen Möglichkeiten für Wohnungsbau in Jena in Frage kommen. Der Bauturbo kann dazu beitragen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.“
Leitlinien für mehr Wohnungsbau in Jena
Ziel der Leitlinien der Stadt ist es, den Wohnungsbau in Jena zu fördern und zugleich eine geordnete Stadtentwicklung sowie eine einheitliche Entscheidungspraxis sicherzustellen. Bauvorhaben nach den „Bauturbo“-Regelungen können grundsätzlich die Zustimmung der Stadt erhalten, wenn die Leitlinien eingehalten werden. Ab einer bestimmten Größenordnung und im Falle eines Planerfordernis von Vorhaben soll die Entscheidung der gemeindlichen Zustimmung wie bisher durch politische Gremien getroffen werden.
Maßgeblich für Vorgänge nach Bauturbo ist, dass sie städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt und einer organischen Siedlungsentwicklung nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist. In Innenbereichen, also in bereits bebauten Ortsteilen, sind zum Beispiel begrenzte Überschreitungen des bisherigen Maßes der baulichen Nutzung möglich. In Gewerbe- und Industriegebieten soll hingegen der Wohnungsbau nicht gefördert werden, um die gewerblichen Nutzungen im Bestand nicht einzuschränken. Für umfangreichere Vorhaben im sogenannten Außenbereich sollen weiterhin Planverfahren notwendig sein.
Um die Voraussetzungen für eine gemeindliche Zustimmung abzuklären, ist eine frühzeitige Abstimmung der baulichen Vorhaben mit der Stadtverwaltung notwendig und empfehlenswert. Damit steht frühzeitig fest, ob ein Anwendungsfall für den Bauturbo vorliegt und welche Themen in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen.
„Die Stadt Jena schafft mit den Regelungen, um zum Bauturbo ein weiteres Instrument, um den Wohnungsbau in Jena voranzubringen. Aktuell ist jedoch noch nicht einzuschätzen, in welchem Umfang Anträge nach Bauturbo gestellt, bearbeitet und genehmigt werden“, sagt Dezernent Lange. „Deshalb wollen wir nach einem Jahr evaluieren, wie viele Anträge gestellt wurden und wie sich der zeitliche Aufwand in den Verfahren entwickelt hat. Auf dieser Grundlage können wir bei Bedarf nachsteuern. Wir wollen mit den Leitlinien etwas ermöglichen und sinnvoll Potenziale erschließen.“
Das Bauturbo-Gesetz des Bundes
Am 30.10.2025 trat das von Bundestag und Bundesrat beschlossene „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft. Die Novelle des Baugesetzbuches soll den Wohnungsbau durch erweiterte Abweichungsmöglichkeiten im Planungsrecht erleichtern.
Mit dem neu eingeführten § 36a BauGB wurde zugleich ein Zustimmungsverfahren eingeführt: Bauvorhaben, die nach den Regelungen des sogenannten „Bauturbos“ zugelassen werden sollen, benötigen die Zustimmung der Gemeinde. Trifft diese innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung, gilt die Zustimmung bauplanungsrechtlich als erteilt. Auch vor diesem Hintergrund konkretisiert die Stadt Jena nun die Anwendung der neuen Regelungen und möchte die Zuständigkeiten bürgernah zuordnen.