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JENABONUS wird ausgeweitet: Opfer von Gewalttaten erhalten Zugang zu Vergünstigungen

01.10.2026

Der Stadtrat Jena hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 30.09.2026 die Neufassung der Richtlinie für den JENABONUS beschlossen. Die Änderung ermöglicht es einer weiteren, besonders schutzbedürftigen Personengruppe von den Vergünstigungen zu profitieren: Opfer von Gewalttaten, die nach dem Außerkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2023 in das Leistungssystem des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) überführt wurden.

Seit vielen Jahren unterstützt die Stadt Jena mit dem JENABONUS einkommensschwache Haushalte durch vergünstigte Eintritte und Zuschüsse zum Nahverkehr. Bisher hatten Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XIV keinen Anspruch auf diese Leistungen. Um diese vulnerable Gruppe nicht auszugrenzen, wurde die JENABONUS-Richtlinie nun angepasst.

Die Erweiterung des JENABONUS unterstreicht das Engagement der Stadt Jena für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe. Die neue Regelung tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft. 

Betroffene können sich auf der Website der Stadt Jena über die genauen Modalitäten informieren:

Jenabonus beantragen | Jena Service