Jenaer Stadtrat beschließt neue Straßenreinigungssatzung
Der Jenaer Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung (18.09.2024) die neue Straßenreinigungssatzung beschlossen. Diese bildet die Grundlage für ein sauberes Stadtbild in Jena, indem sie Zuständigkeiten, Reinigungsintervalle und Standards klar definiert. Öffentliche Flächen werden so regelmäßig gereinigt, was sowohl der Verkehrssicherheit als auch der Lebensqualität dient.
Anpassungen im Straßenverzeichnis
Ein wesentlicher Bestandteil der Überarbeitung war die Aktualisierung des Straßenverzeichnisses. Dabei wurden aktuelle Verkehrsdaten berücksichtigt, um Straßen bedarfsgerecht in Reinigungsklassen einzuordnen. So werden die Karl-Brauckmann-Straße und Otto-Wagner-Straße aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung nicht mehr berücksichtigt. Ein kleineres Teilstück der Kronfeldstraße wurde aufgenommen.
Insgesamt hat sich die Einstufung der Straßen bewährt und gewährleistet weiterhin eine einheitliche und regelmäßige Reinigung vergleichbarer Straßen innerhalb eines Reinigungsgebietes.
Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren
Zum 01.01.2025 werden die Straßenreinigungsgebühren erstmals seit acht Jahren um ca. 20 % erhöht. Diese Anpassung ist notwendig, um gestiegene Kosten aufzufangen. Die wichtigsten Gründe sind:
- Inflation
- Höhere Beschaffungskosten für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
- Steigende Betriebskosten und Löhne
- Erhöhte Entsorgungskosten, u. a. durch die CO₂-Bepreisung
Redaktionelle Änderungen
Neben inhaltlichen Anpassungen wurde der Wortlaut der Satzung modernisiert. Verweise auf Verordnungen und Gesetze verwenden nun die Formulierung „die jeweils gültige Fassung“, statt auf spezifische Datumsangaben zurückzugreifen.
Hintergrund
Der Kommunalservice Jena (KSJ) ist im Auftrag der Stadt für die Straßenreinigung verantwortlich. Gesetzliche Vorgaben verpflichten dazu, die Straßenreinigungsgebühren alle vier Jahre auf Kostendeckung zu überprüfen und neu zu kalkulieren. Im Zuge dieser Überprüfung wurde auch das Straßenverzeichnis an aktuelle Gegebenheiten angepasst.