„Jenas attraktive Schullandschaft muss erhalten bleiben!”
Jenaer Elternsprecher, die Stadt Jena sowie die Kommunalpolitik fordern das Land Thüringen zum gemeinsamen schnellen Handeln auf. Im Fokus stehen die Regelungen des Thüringer Schulgesetzes zur Vergabe von Schulplätzen für die ersten und fünften Klassen, die aus Jenaer Sicht nicht die pädagogische Vielfalt in der Stadt und den Wunsch vieler Eltern nach einer freien Schulwahl berücksichtigen. Zuständig ist hierfür das Staatliche Schulamt Ostthüringen.
2021 hatte das Land das Thüringer Schulgesetz fortgeschrieben und darin Kriterien zur Schulplatzvergabe festgelegt, wie das Wohnortprinzip und die bevorzugte Platzvergabe an Geschwister. Charakteristisch für Jena ist eine vielfältige Schullandschaft mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Profilen. Neben mehreren Gemeinschaftsschulen gehören auch Schulen mit besonderen inhaltlichen Schwerpunkten wie das Carl-Zeiss-Gymnasium Jena mit mathematisch-naturwissenschaftlichem Profil oder reformpädagogisch ausgerichtete Einrichtungen wie die Jenaplan-Schule Jena dazu. Diese Vielfalt ist von Familien, Bürgerschaft und Stadtrat gewollt und über viele Jahre gewachsen. Sie soll es ermöglichen, dass Kinder entsprechend ihrem individuellen Lern- und Entwicklungsbedarf einen passenden Schulplatz erhalten. Die vom Land definierten Kriterien passen nicht zur Jenaer Bildungslandschaft.
Kriterien des Schulgesetzes passen nicht zur Jenaer Bildungslandschaft
Das Thüringer Schulgesetz sieht vor, dass Schulträger und Schulamt abweichende Sonderfestlegungen treffen können. Auf dieser Grundlage hatte die Stadt Jena 2023 gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen eine Allgemeinverfügung erlassen: Schulen wurde ermöglicht, 30 Prozent der Jahrgangsgröße nach inhaltlichen oder konzeptionellen Kriterien zu vergeben – beispielsweise für Kinder aus kooperierenden Bildungseinrichtungen oder aus anderen Stadtteilen. 2024 schrieb die Stadt diese Allgemeinverfügung fort, eine Rückmeldung vom Schulamt erfolgte nicht. Stattdessen wurde die Stadt im August 2025 vom Schulamt angewiesen, die seit 2023 geltende Allgemeinverfügung aufzuheben und das Verfahren ausschließlich nach den allgemeinen gesetzlichen Kriterien durchzuführen. Diese Entscheidung fiel zu einem Zeitpunkt, als Anmeldeprozesse bereits liefen beziehungsweise abgeschlossen waren. Die Stadt hatte frühzeitig darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Änderung der Verfahrensgrundlage zu erheblichen Irritationen und Rechtsunsicherheiten führen. Seitdem sind wiederholte Gesprächsversuche der Stadt Jena mit dem Schulamt und dem zuständigen Ministerium unbeantwortet geblieben. Ein im November 2025 gemeinsam verfasster Brief des Oberbürgermeisters und des Bildungsdezernenten an den Thüringer Bildungsminister ist bis heute ohne Erwiderung geblieben.
„Jena steht für eine starke, vielfältige und zukunftsorientierte Bildungslandschaft – und genau diese Stärke gilt es jetzt zu sichern”,
so Johannes Schleußner, Bildungsdezernent der Stadt Jena. Der gemeinsame Appell von Eltern, Stadträten und Stadtverwaltung an das Thüringer Bildungsministerium lautet:
„Kommen Sie endlich mit uns ins Gespräch. Nutzen Sie die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten. Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung schaffen, die rechtssicher ist, die den Elternwillen ernst nimmt und die der Realität unserer vielfältigen Schullandschaft gerecht wird. Die Zeit zu handeln ist jetzt. Für das laufende Verfahren mag es zu spät sein – aber für die Zukunft unserer Kinder, unserer Familien und unseres Bildungsstandortes nicht.”
Eltern, Politik und Stadtverwaltung zeigen sich offen für eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit Schulamt und Bildungsministerium. Doch alle Beteiligten müssen nun bereit sein, Verantwortung für eine gerechte, moderne und verlässliche Schulpolitik zu übernehmen.