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Keine Gebühren für Außenbestuhlungen im April

17.03.2020

Die Stadt Jena erlässt allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen haben, die Sondernutzungsgebühr für den Monat April 2020. Die Hilfe für die Restaurants und Lokale ist unbürokratisch. Die Gastronomen müssen keinen Antrag stellen. Die Sondernutzungsgebühr wird im April nicht abgebucht. 

Die Erlassung der Sondernutzungsgebühr für den Monat April dient als Entlastung der örtlichen Gastronomen, da ihre Lokalitäten im gesamten Stadtgebiet Jenas laut der Allgemeinverfügung vom 14.03.2020 bis einschließlich zum 19. April 2020 geschlossen bleiben müssen.