Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Keine Sondernutzungsgebühr für geschlossene Geschäfte und Einrichtungen

25.03.2020

Die Stadt Jena erlässt allen Verkaufsstellen und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise schließen mussten, die Sondernutzungsgebühr für Klappaufsteller, Warenauslagen und ähnliches auf kommunalen Flächen für den Monat April 2020. Die Hilfe ist unbürokratisch. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die Sondernutzungsgebühr wird im April nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werden.



Das gilt für alle Geschäfte und Einrichtungen, die aufgrund der Allgemeinverfügung "Schließung von Verkaufsläden und Einrichtungen" vom 20.03.2020 nicht öffnen dürfen. Ausgenommen sind die Verkaufsstellen, die in der Verordnung unter Punkt 3 a) aufgeführt sind, und öffnen dürfen.



Bereits am 17.03.2020 hatte die Stadt Jena allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen haben, die entsprechende Sondernutzungsgebühr für den Monat April 2020 erlassen.