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Keine Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern – Quarantäne für Rückkehrer

10.03.2020

Jena untersagt Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern – Rückkehrende aus Risikogebieten zu 14 Tagen häuslicher Quarantäne verpflichtet 

Im Rahmen der Eindämmung der sich ausbreitenden Corona-Infektionen hat sich die Stadt Jena zu weiteren Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit entschlossen. Dazu wurden zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die ab Donnerstag, 12. März 2020 gelten. 

Die erste Verfügung richtet sich an Einwohnerinnen und Einwohner Jenas, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Diese Personen sind für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr verpflichtet, sich ausschließlich in ihren Wohnungen bzw. auf ausschließlich von ihnen selbst genutzten Bereichen ihrer Wohngrundstücke aufzuhalten.  

Der Umfang der Risikogebiete(Link ist extern) richtet sich nach den aktuellen Festlegungen des Robert-Koch-Instituts.

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die aus Risikogebieten nach Jena zurückkehren, ist es untersagt, in einem Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Ankunft eine Schule, eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zu betreten. Dafür haben die Eltern Sorge zu tragen. Dieses Fehlen wird nicht als Verletzung der Schulpflicht angesehen. 

Weiterhin ist der oben benannte Personenkreis dazu verpflichtet, sich unverzüglich an den Fachdienst Gesundheit der Stadt Jena zu wenden und die Umstände des Aufenthalts im Risikogebiet (Datum, Ort, Kontakte) mitzuteilen. Dort werden ihnen auch weitere Verhaltensregeln erläutert. So ist bei Symptomen der Corona-Erkrankung sofort der Hausarzt oder die Fiebersprechstunde telefonisch (03641 – 49 33 33) zu kontaktieren. Der Umgang mit anderen Personen sollte dringend auf ein Minimum reduziert und keinesfalls die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden. 

Diese Verfügung gilt bis einschließlich 19. April 2020. 

Mit der zweiten Verfügung werden alle Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern auf dem Stadtgebiet Jenas untersagt. Dazu gehören auch Tanzveranstaltungen, Konzerte, Versammlungen, Messen, Ausstellungen, Aufzüge und Sportveranstaltungen. Dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.  

Auch diese Maßnahme gilt bis einschließlich 19. April 2020. Beide Verfügungen berufen sich auf den Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz). Außerdem wurden die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts angewandt. 

Zusätzlich werden von JenaKultur bis auf weiteres alle Veranstaltungen der Jenaer Philharmonie, der Trödelmarkt und der Holzmarkt abgesagt.  

Diese Einschränkungen des öffentlichen Lebens wurden nach reiflicher Überlegung durch den Stab für außergewöhnliche Ereignisse angeordnet. Der Stab hat im Austausch mit Vertretern des Uniklinikums und der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Stadt Jena ist sich bewusst, welche wirtschaftlichen Einschnitte diese Schritte für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft bedeuten und wird sich nach ihren Möglichkeiten auf Landes- und Bundesebene für eine Unterstützung stark machen. 

 

Benjamin Koppe, Sicherheitsdezernent und Leiter des Stabes, sensibilisiert die Jenaer Bürgerinnen und Bürger: »Bitte überdenken Sie Ihre persönlichen Vorhaben und Gewohnheiten, bei denen mehrere Personen zusammenkommen. Ziel muss es sein, Ansteckungen zu verhindern und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Dabei richtet sich unser Augenmerk nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen insbesondere auf den Schutz vulnerabler Gruppen, wie ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Wir müssen vor allem Zeit gewinnen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, so dass sich insbesondere das Uniklinikum und die niedergelassenen Ärzte noch besser auf die nächsten Wochen vorbereiten können.« 

 

Oberbürgermeister Thomas Nitzsche hofft auf die aktive Unterstützung der Bevölkerung: »Wir handeln als Stadt entschlossen für den Schutz der Gesundheit jedes Einzelnen. Dies bedeutet Unannehmlichkeiten für uns alle – dessen sind wir uns bewusst. Die inzwischen auch in Thüringen steigenden Corona-Fallzahlen lassen uns hier keine Wahl. Ich bitte um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Es kommt auch auf Ihre aktive Mitwirkung an.«

Die Allgemeinverfügungen befinden sich unter den Downloads.

Downloads

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