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Land sendet Signal zum möglichen Verzicht auf Grundsteuererhöhung

12.06.2020

Die Stadt Jena wird aufgrund der Corona-bedingten Steuerausfälle möglicherweise Bedarfszuweisungen beim Freistaat Thüringen beantragen müssen. Dafür ist eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze Voraussetzung, insbesondere bei Grundsteuer B von 495 auf 527. Ein Stadtratsbeschluss dazu ist nur bis zum 30.6. des laufenden Jahres möglich. Deshalb hat der Oberbürgermeister vorsorglich eine Beschlussvorlage dazu in den Stadtrat eingebracht.



Jedoch haben Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche und Finanzdezernent Benjamin Koppe keinen Zweifel daran gelassen, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern diese Belastung ersparen möchte, wenn sich dazu eine Möglichkeit bietet. Der Finanzdezernent hatte beim Innenminister, der Oberbürgermeister bei dessen Staatssekretärin diesbezüglich interveniert.



Dies scheint nun der Fall zu sein. Ein Schreiben auf Arbeitsebene aus dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an die Jenaer Kämmerei zeigt die Möglichkeit auf, für 2020 auf eine Grundsteuererhöhung zu verzichten, wenn die Notwendigkeit eines Antrags auf Bedarfszuweisungen erst nach dem 30.6. feststeht. Genau das ist gegeben, weil die außerplanmäßig für September 2020 vorgesehene Steuerschätzung Ausschlag gebend sein wird. Benjamin Koppe zeigte sich erleichtert:

„Wenn wir wegen einer Verwaltungsvorschrift, die in Zeiten der Corona-Krise ihren Sinn verloren hat, gezwungen gewesen wären, die Bürger mit einer Steuererhöhung zu belasten, hätte mir das außerordentlich weh getan.“

Die Stadtverwaltung wird sich zu diesem Schreiben am Montag mit der Kommunalaufsicht (Landesverwaltungsamt) abstimmen, die letztlich über Bedarfszuweisungen entscheidet.  Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche kündigte an, dann die Vorlage zurückzuziehen:

„Dass das nach unserer Intervention beim Land nun wohl nicht mehr zwingend erforderlich ist, freut mich sehr. Bestätigt sich das, werde ich die Stadtratsvorlage zurückziehen und den Hebesatz so lassen, wie er ist.“