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Landesprogramm »Solidarisches Zusammenleben« (LSZ)

25.08.2023

Die Stadt Jena nimmt ab sofort Projektanträge für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms »Solidarisches Zusammenleben« (LSZ) für das Förderjahr 2024 entgegen. Antragsfrist für die Projektanträge ist der 4.10.2023.

Das Landesprogramm nimmt die Interessen der gesamten Familie in den Blick, will vorhandene Angebote für Familien stärken und neue Impulse setzen. Dabei sollen Projekte gefördert werden, die die Lebensbedingungen von Familien verbessern oder erhalten.

Gefördert werden Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Honorarausgaben. Investitionen können nicht bezuschusst werden.

Der Projektantrag, die LSZ-Richtlinie der Stadt Jena sowie weitere Informationen stehen im Serviceportal der Stadt Jena unter dem Stichwort »Mittel zur Umsetzung familienunterstützender Maßnahmen beantragen« zur Verfügung.

 

 

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