Mit Livestream: Öffentliche Informationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung
Die öffentliche Informationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung, die am Dienstag, dem 18.02.205 ab 18 Uhr im Volksbad stattfindet, kann ebenfalls von Interessierten im Livestream verfolgt werden. Dieser wird von JenaTV bereitgestellt und kann über jena.de/waermeplanung abgerufen werden.
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich vor Ort im Volksbad informieren wollen, folgt auf die Vorstellung des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung eine offene Fragerunde und Diskussionsmöglichkeit. Zusätzlich können sich Interessierte an Informationsständen vertiefend u.a. zu den Themen Fernwärme und dezentrale Wärmeversorgung informieren. Als Ansprechpartner werden neben Vertretern von Stadtverwaltung, Stadtwerken Jena und dem Hamburg Institut auch die Landesenergieagentur ThEGA und die Kreishandwerkerschaft vor Ort sein.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, da die Planungen maßgeblich deren Immobilien betreffen. Denn das Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes sieht unter anderem vor, dass in bestehenden Gebäuden künftig nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden dürfen, die zur Wärmeerzeugung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung ist zudem auf der Online-Beteiligungsplattform mitmachen.jena.de veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können dort die Pläne einsehen und bis zum 23.02.2025 eigene Hinweise einbringen.
Hintergrund
Die Kommunale Wärmeplanung widmet sich der Frage, wie Gebäude in Jena zukünftig beheizt werden können, wenn fossile Energieträger, wie Öl oder Gas, nicht mehr genutzt werden. Ziel ist es, den aktuellen und zukünftigen Wärmebedarf zu analysieren und eine klimaneutrale Versorgung sicherzustellen.
Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich, sondern stellen eine wichtige Informationsgrundlage dar, um Akteure der Wärmewende sowie die Bevölkerung frühzeitig von der avisierten Zukunft der Wärmeversorgung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch bzw. eine Verpflichtung auf eine bestimmte Versorgung besteht dadurch jedoch nicht.