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Neue Allgemeinverfügung in Jena

13.04.2021

Ab Donnerstag, 15. April 2021 tritt eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Jena in Kraft, in der ein Betrieb von Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche an weitergehende Schutzmaßnahmen gekoppelt wird. Darunter fällt unter anderem die Teilnahme an den Schnelltestangeboten der Einrichtungen. Die Organisation der Testangebote bleibt den Einrichtungen überlassen, die Stadt Jena leistet bei der Beschaffung von Testmaterialien Unterstützung, soweit eine kurzfristige Ausstattung durch den Freistaat nicht gewährleistet werden kann.

Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche sagte zur neuen Verfügung: »Unser Ziel ist es, den Präsenzunterricht an Schulen und den Zugang zu Kitas und zum Hort möglichst weiter zu erhalten. Dazu muss der Betrieb in diesen Einrichtungen aber sicher ablaufen können. Deshalb schaffen wir klare Angebote zur Unterstützung der Einrichtungsleitungen. Wir sehen unsere Verfügung als eine hilfreiche Ergänzung zur Landesverordnung, in der bereits wichtige notwendige Punkte, etwa die Maskenpflicht an Schulen, geregelt wurden.«

Maßnahmen für höheren Infektionsschutz an Jenaer Bildungseinrichtungen

Kommunen, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 150 liegt, können weitere Schutzmaßnahmen verbindlich regeln, um so die Schließung von Bildungseinrichtungen zu verhindern.

Für die Jenaer Einrichtungen gelten mit der neuen Allgemeinverfügung die folgenden Maßnahmen:

  • Ab 15.04.2021: Betretungsverbot für Eltern oder andere Personen, die nicht zum Personal der Einrichtung gehören
     
  • Ab 15.04.2021: Verbot von Singen und Instrumentalunterricht sowie Sportunterricht in geschlossenen Räumen
     
  • Ab 16.4.2021: Teilnahme der Kinder und Schülerinnen und Schüler an den Selbsttestangeboten in den jeweiligen Einrichtungen
     
  • Ab 16.04.2021: strikte Trennung von Lerngruppen und Abstandsregelungen von Gruppen in Gemeinschaftsräumen; auf Freiflächen muss ein Abstand von mindestens 10 Metern gewährleistet sein.

Zu Fragen von Abläufen und zeitlicher Einordnung von Schnelltests an Schulen und Kitas werden Eltern gebeten, sich an die Leitungen ihrer Einrichtung zu wenden. Über Elternbriefe wurde dort ausführlich über die Maßnahmen informiert.

Für den Fall eines positiven Testergebnisses sind die Abläufe klar geregelt. Hier übernimmt ein Testzentrum des DRK den PCR-Test zur Überprüfung.

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