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Neuer Online-Dienst „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ steht bereit

03.04.2025

Wer in Deutschland eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen will, muss bei der Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte beantragen. Dafür können Bürgerinnen und Bürger aus Jena im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) künftig den neuen Online-Dienst „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ (kurz: eWaffe) nutzen.

Wer kann den Dienst nutzen?

Bürgerinnen und Bürger, die eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen wollen, müssen eine (grüne oder gelbe) Waffenbesitzkarte beantragen. In erster Linie nutzen Jäger und Sportschützen diesen Antrag. Sehr selten werden auch rote Waffenbesitzkarten beantragt – diese sind für Waffensammler gedacht. Wer eine Signal-, Schreckschuss- oder Reizstoffwaffe mit sich führen will, benötigt einen so genannten kleinen Waffenschein. Inhaber von Waffenbesitzkarten, die eine neue Waffe erwerben wollen oder einem Berechtigten eine Waffe überlassen möchten, müssen dies ebenfalls bei der Behörde anzeigen.

Die genannten Leistungen können jetzt online beantragt werden unter:
https://service.jena.de/de/waffenrechtliche-erlaubnisse

Wie lief das Antragsverfahren in Jena bisher ab?

Bisher wurde das Antragsformular in der Behörde ausgegeben oder stand als Download auf der Website der Waffenbehörde zur Verfügung. Danach wurde es händisch ausgefüllt und anschließend wieder abgegeben. Die Authentifizierung über ein Ausweisdokument ist immer nötig. Der große Vorteil des neuen Online-Dienstes ist daher, dass dieser an die Bund-ID geknüpft ist. Antragsteller müssen sich entweder mit der Bund-ID registrieren oder aber ihren Personalausweis hochladen.

Was ändert sich?

  • Für die Bürgerinnen und Bürger:
    Die Online-Antragstellung kommt als weitere Option zu den bisherigen Varianten hinzu. Wer möchte, kann auch weiterhin persönlich in die Behörde kommen und seinen Antrag ausfüllen. Auch, wer für die Beantragung den digitalen Weg wählt, muss zumindest einmal persönlich vorbeikommen. Das liegt jedoch an der gesetzlichen Vorschrift, dass die Waffenbesitzkarte vor Ort noch beschrieben werden muss. Zudem wird dabei die persönliche Authentifizierung durchgeführt.
     
  • Für die Bearbeitenden:
    Beim Online-Antrag tragen Bürgerinnen und Bürger ihre Daten in eine Maske ein. Diese fließen von dort direkt in das Programm. Das Team muss somit keine Daten mehr abtippen. Auch die Kontrolle, ob die Personaldaten mit den Angaben im Melderegister übereinstimmen, und der Abgleich mit den Waffen, die im Nationalen Waffenregister registriert sind, geschehen automatisch. Dadurch, dass in der Maske bereits Pflichtfelder ausgefüllt werden müssen, entfällt zudem das Nachfragen nach fehlenden Angaben. So beschleunigt sich das gesamte Verfahren.
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