Neuer Vertrag soll künftig die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Regionalverband der Kleingärtner e.V. erleichtern
Seit 2019 gab es intensive Verhandlungen zwischen der Stadt Jena und dem Regionalverband, um einen Vertrag über die Bereitstellung von Ersatzgartenland auszuarbeiten. Das Bundeskleingartengesetz legt unter Paragraph 14 fest, dass die Gemeinde bei der Kündigung von Dauerkleingärten und deren Umnutzung (beispielsweise als Wohnbauland oder Gewerbeflächen) entsprechendes Ersatzland bereitstellen muss. Die genaue Beschaffenheit des Ersatzlands ist dabei vom Gesetzgeber nicht im Detail festgeschrieben. Es muss grundsätzlich nur eine Geeignetheit aufweisen. Das bedeutet, dass die neue Fläche unter anderem nicht kontaminiert sein darf. Sie muss als Gartenland nutzbar und als Dauerkleingartenfläche im Bebauungs- und/oder Flächennutzungsplan ausgewiesen sein.
Konkrete Regelungen für die Schaffung von Ersatzland
Durch den neuen Vertrag entstehen konkrete Regelungen für die Schaffung von Ersatzland: So stellt die Stadt Jena künftig nicht nur die Ersatzflächen zur Verfügung, sondern beteiligt sich auch finanziell und hinsichtlich der Koordinierung von Baumaßnahmen an der Erschließung und Herrichtung der neuen Flächen. Ebenso beinhaltet der Vertrag eine Regelung, Ersatzflächen durch die Nachverdichtung und Neuparzellierung bereits vorhandener größerer Gartengrundstücke zu schaffen, um Flächenreserven im Bestand zu nutzen.
Konstruktive Zusammenarbeit zahlreicher Akteure
Durch die konstruktive Zusammenarbeit, unter anderem auch im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe mit Vertretern des Regionalverbandes, der Politik sowie der Verwaltung (Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt, Fachdienst Recht sowie KIJ), konnte eine Einigung in Hinblick auf die künftige Ausgestaltung der Ersatzlandbereitstellung erzielt und eine für alle Seiten tragbare Lösung entwickelt werden. Erster Prüfstein für die Praxistauglichkeit des noch zu unterzeichnenden Vertrags wird die neue Kleingartenanlage in Lobeda-Ost oberhalb der Novalisstraße sein.
„Ich bin froh, dass in den letzten Jahren zwischen der Stadt und dem Regionalverband mit Herrn Eismann an der Spitze so viel Vertrauen gewachsen ist, dass diese schwierigen Verhandlungen am Ende zu einem guten Ergebnis gebracht werden konnten. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Vertrag die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit bilden wird. Vielen Dank an alle, die sich hierzu in den vergangenen Jahren eingebracht haben“, so Bürgermeister Christian Gerlitz.
„Dieser Vertrag ist ein wichtiger Schritt für unsere Kleingartenvereine in Jena, um auch in Zukunft ausreichend Flächen für unsere Mitglieder vorhalten zu können“, betonte Holger Eismann, der Vorsitzende des Regionalverbandes Jena/Saale-Holzlandkreis der Kleingärtner e.V.