Vorsicht Mähroboter: Stadt Jena ruft zum Schutz von Igeln und Kleintieren auf
Mähroboter sind aus vielen Gärten nicht mehr wegzudenken – sie erleichtern die Pflege von Rasenflächen erheblich. Doch was vielen Gartenbesitzern nicht bewusst ist: Für Igel, Amphibien und andere Kleintiere stellen die Geräte eine ernste Gefahr dar. Immer häufiger melden Tierarztpraxen und Wildtierstationen verletzte oder getötete Igel – mutmaßlich verursacht durch Mähroboter.
Laut dem Fachdienst Umweltschutz der Stadt Jena lassen sich solche Unfälle jedoch mit einfachen Maßnahmen verhindern – ohne auf den Einsatz der praktischen Helfer verzichten zu müssen.
Tipps: Mähroboter einsetzen ohne Tierleid
Die meisten Wildtiere, darunter auch der Igel, sind dämmerungs- oder nachtaktiv. Der wichtigste Tipp lautet deshalb: Mähroboter ausschließlich tagsüber bei Helligkeit einsetzen – niemals in der Dämmerung oder nachts.
Auch der Einsatzort ist entscheidend. Der Mähroboter sollte nur auf offenen Rasenflächen unterwegs sein und nicht in Randbereichen, Hecken oder unter Sträuchern, die als Rückzugsorte für Kleintiere dienen. Zusätzlich empfiehlt es sich, die Fläche vor dem Mähen kurz zu kontrollieren – insbesondere in der Nähe von Laubhaufen oder Kompoststellen.
Igel bald eine gefährdete Art?
Der Bestand an Igeln in Deutschland geht seit Jahren zurück. Stand der Igel früher für ein gesundes Ökosystem im Garten, gilt er heute als „potenziell gefährdete Art“ – so das Rote-Liste-Zentrum. Gartenbesitzer tragen daher Verantwortung: Jeder kann durch umsichtiges Verhalten dazu beitragen, den Bestand zu stabilisieren oder gar zur Erholung beizutragen.
Der Igel ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt – ebenso wie alle heimischen Amphibien und Reptilien. Das bedeutet: Es ist verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu töten. Wer einen Mähroboter betreibt, ist verpflichtet, dessen Einsatz tiergerecht zu gestalten. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
Tierschutz und Gartenpflege – kleine Schritte mit großer Wirkung
Auch das Tierschutzgesetz lässt keinen Zweifel: Tieren dürfen ohne vernünftigen Grund weder Schmerzen noch Leid oder Schäden zugefügt werden. Ob der Wunsch nach einem dauerhaft akkurat getrimmten Rasen als solcher Grund gelten kann, darf man mit gutem Recht bezweifeln.
Umso wichtiger ist es, bei der Gartenpflege nicht nur an die Optik, sondern auch an die tierischen Mitbewohner zu denken – und ihnen Rückzugsräume zu schaffen. Schon kleine Maßnahmen zeigen Wirkung: Eine wilde Ecke mit Laub, Totholz oder heimischen Blühpflanzen bietet Lebensraum für viele Arten – vom Igel bis zum Schmetterling.