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Verlängert! Noch bis zum 15.09.2025 für den Preis „Grüne Oasen“ bewerben

12.08.2025

Die Bewerbungsfrist für den Preis „Grüne Oasen“ wurde verlängert. Wer ökologisch und ästhetisch besonders gelungene begrünte Fassaden, Dächer, Balkone, Vorgärten, gemeinschaftlich genutzte Innenhöfe oder Brachflächen besitzt oder gestaltet hat, ist herzlich eingeladen, sich bis zum 15.09.2025 zu bewerben. Prämiert werden sowohl dauerhaft als auch temporär begrünte Objekte, die eine besondere Außenwirkung in den Stadtraum entfalten.

Der Preis ist mit insgesamt 2.000 Euro dotiert. In der Regel werden mehrere Objekte ausgezeichnet. Die diesjährige Preisverleihung findet voraussichtlich im Herbst statt.

Hinweise zur Bewerbung

Bewerben können sich bis zum 15.09.2025 Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Planungsbüros, Architektinnen und Architekten, die ein begrüntes Objekt besitzen oder Projekt im Auftrag geschaffen haben, sofern die Eigentumsparteien der Teilnahme zustimmen.

Die Bewerbung muss folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Standort und nähere Beschreibung zur Begrünung
  • mehrere aussagekräftige Fotos

Eingereicht werden kann sie postalisch oder per E-Mail:

Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Umweltschutz
Untere Naturschutzbehörde
Am Anger 26
07743 Jena

umweltschutz@jena.de

Warum ein Preis für Grüne Oasen

Eine Begrünung am und rund um das Gebäude trägt wesentlich zur Verschönerung unseres Stadtbildes bei. Neben dem ästhetischen Aspekt sind Gebäudebegrünungen von hoher stadtklimatischer und ökologischer Bedeutung. Regenwasser wird zurückgehalten, gespeichert und später wieder abgeben, so dass im Sommer ein ausgeglichenes Mikroklima entsteht. Die Blattmasse bindet Schadstoffe wie CO2 und bietet zahlreichen Tieren wie Vögeln und Insekten Nahrung und Lebensraum. Nicht zuletzt hat die Farbe Grün eine beruhigende und entspannende Wirkung auf uns Menschen – Grün ist ein Stück gefühlter Lebensqualität.

Rechtliche Hinweise zur Teilnahme

Bilder, die mit der Bewerbung eingereicht werden, können von der Stadt Jena im Rahmen von Veröffentlichungen zum Preis für Grüne Oasen verwendet werden, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Objekte mit ungeklärter Rechtsposition sind von der Prämierung grundsätzlich ausgeschlossen. Dies bezieht sich insbesondere auf baugenehmigungspflichtige Objekte, für die keine Genehmigungen vorliegen und die keinen Bestandsschutz haben, aber auch auf solche Objekte, welche Gegenstand sonstiger laufender bauordnungsrechtlicher Verfahren, wie z.B. Nutzungsuntersagungen oder Abbruchverfügungen sind.